Warenwirtschaftssystem an kaufmännischen Berufsschulen

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Warenwirtschaftssystem an kaufmännischen Berufsschulen

Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2006 vom 05. bis zum 07. April 2006 in Heilbronn

Die Funktionsweisen und die Fähigkeit mit Warenwirtschaftssystemen zu arbeiten sind grundlegende Fertig-keiten, die in kaufmännischen Ausbildungsberufen vermittelt werden müssen.

Die Aufgabe des Datenverarbeitungsunterrichts an Berufsschulen ist es, den Berufsschüler/innen Wissen und Fertigkeiten arbeitsunterstützender und gängiger Programme wie Tabellenkalkulation, Textverarbeitung und Datenbanken, sowie die Grundlagen und Funktionsweisen von Warenwirtschaftssystemen an geläufiger Software zu vermitteln. Das erworbene Wissen ist durch praktische Übungen zu vertiefen.

Hierbei ist eine enge Kooperation mit den auszubildenden Unternehmen unabdingbar. Unter Rücksichtnahme auf die Neutralität von Berufsschulen haben Unternehmen die Möglichkeit, sich konstruktiv bei der Auswahl von Warenwirtschaftssystemen und den zu vermittelnden Funktionsweisen zu beteiligen und die Berufsschule die Pflicht, die Vorschläge auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und ggf. umzusetzen.