Chancen. Gerecht. Verteilen
Chancen. Gerecht. Verteilen.
Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2007 vom 28. bis zum 29. April 2007 in Aalen
Gerechtigkeit und Solidarität sind für uns Jusos zwei der zentralen Pfeiler in unserer Gesell-schaft. Armut und Ausgrenzung dürfen auch in unserer reichen Industriegesellschaft keine Themen sein, vor denen die Mehrheit der Bevölkerung die Augen verschließt. Prekäre Be-schäftigungsverhältnisse, rein alimentierende Sozialsysteme und veraltete Rollenvorstellun-gen in der Gesellschaft tragen zu den aktuellen Problemen ihren Teil bei. Wir Jusos setzen uns dafür ein, die bestehenden sozialen Barrieren zu beseitigen. In allen Lebenssituationen muss der Staat als Partner der Menschen auftreten.
Unser Sozialstaat darf daher nicht erst eingreifen, wenn das „Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“. Er muss vielmehr Chancen bereits von klein auf und für alle Menschen glei-chermaßen zur Verfügung stellen. Die Jusos stehen an der Seite derjenigen, die nicht aus eigener Kraft ihre sozialen Schwierigkeiten überwinden können.
1. Chancengerechtigkeit durch leistungsfähige Strukturen
Zentrale Aufgabe zur Herstellung von Teilhabechancen in einer Gesellschaft ist der freie Zu-gang zu öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen. Ein stabiles soziales Umfeld bildet das Fundament für ein demokratisches und solidarisches Miteinander. Dieses stabile Umfeld wird nicht nur, aber doch besonders stark durch die jeweilige kommunale Situation geprägt.
1 a) Perspektiven für Kinderbetreuung
In Deutschland stellen Kinder vielfach ein Armutsrisiko dar. Vor allem alleinerziehende Mütter und Väter haben oft keine Möglichkeit, einer Berufstätigkeit nachzugehen und sind so auf entsprechende Sozialleistungen angewiesen. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Ein Kind darf in keinem Fall ein Armutsrisiko darstellen. Ein Land, das an akutem Geburtenrückgang leidet, muss Eltern Hilfestellung zur selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens bieten.
Daher fordern wir flächendeckend ausreichende Angebote an Betreuungsmöglichkeiten schon für die Kleinsten. Das Elterngeld sichert die ersten 12 bzw. 14 Monate im Leben eines Kindes finanziell ab. Darüber hinaus müssen flächendeckend ausreichend Betreuungsmöglichkeiten sichergestellt sein. Diese müssen per Rechtsanspruch garantiert werden. Unsere Zielsetzung ist es, dass diese Betreuungsplätze kostenfrei gestaltet werden. In einem ersten Schritt halten wir nach dem Einkommen progressiv gestaltete Gebühren für notwendig. Un-terhalb einer bestimmten Einkommensgrenze ist die Kinderbetreuung aber auch jetzt schon kostenfrei anzubieten.
Die Betreuung muss nicht notwendigerweise in einer Kindertagesstätte erfolgen. Vielmehr befürworten wir auch Tageselternmodelle nach dänischem Vorbild. Tageseltern sind hier fest bei der Kommune angestellt und betreuen jeweils etwa fünf Kinder. Die hohe Elternerwerbsquote in Dänemark spricht für ein solches Modell.
Nach dem derzeitigen Steuersystem ist es den Kommunen aber nicht möglich, diese Aufgaben zu leisten. Da Kinderbetreuung gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, muss es daher Fi-nanzierungsprogramme von Bund und Ländern geben. Langfristig streben wir aber ein Steuersystem an, das es den Kommunen ermöglicht, solche Aufgaben allein zu schultern. Neben einer Aufstockung von Betreuungsplätzen für Kleinstkinder und Kinder muss es auch zu einer qualitativen Verbesserung kommen.
Von der Kinderbetreuung durch Tagesmütter oder in Kindertagesstätten kann fließend in die Betreuung durch den Kindergarten übergegangen werden. Um dies reibungslos gewährleisten zu können, muss entsprechend auch die Anzahl der Plätze im Kindergarten erhöht werden.
Neben der Betreuungsfrage sollen diese Angebote aber auch eine pädagogische Aufgabe erfüllen. Nur so können Sprachprobleme und motorische Defizite früh erkannt und das Kind in seiner individuellen Entwicklung optimal begleitet werden. Aber auch die Ausbildung von sozialen Fähigkeiten wird durch das spielerische Lernen mit anderen Kindern gefördert. Daher sprechen wir uns auch klar für eine Kindergartenpflicht im letzten Kindergartenjahr aus mit einer verpflichtenden jährlichen ärztlichen Untersuchung bis zum sechsten Lebensjahr, wobei die ersten drei Kindergartenjahre kostenfrei, aber nicht verpflichtend angeboten werden sollten. Wenn bei der ärztlichen Untersuchung dann sprachliche oder motorische Defizi-te festgestellt werden sollten, können bei dem Kind angepasste Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dies impliziert die Forderung nach einer Gebührenfreiheit für dieses Jahr – und langfristig für die gesamte Kindergartenzeit.
Abgerundet wird unser Kinderbetreuungskonzept durch den bedarfsgerechten flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen.
1 b) Perspektiven für Bildung und Fortbildung
Die bestehende Ausgestaltung der Fort- und Weiterbildungsmechanismen sind starker Aus-druck des nachsorgenden Teils des Sozialstaates. Derzeit sehen wir uns in einer Situation, in der versucht wird, im Nachhinein notdürftig zu kitten, was an Qualifizierung fehlt. In Zeiten zunehmender Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt mit steigenden, sich wandelnden An-forderungen an die ArbeitnehmerInnen, muss in diesem Sinne ein adäquates Pendant geschaffen werden, das eben diesen Wandel qualifizierend auffängt und so dem/der Arbeitnehmer/in die Möglichkeit bewahrt und schafft, selbstbestimmt am Arbeitsmarkt aufzutreten.
Ziel muss es deshalb sein, Fort- und Weiterbildung zu einer wichtigen Säule der Bildungs- und Arbeitswelt auszubauen. Hohe berufliche Qualifikation beugt Arbeitslosigkeit und damit Armut nach wie vor am Besten vor. Im Sinne eines vorsorgenden Sozialstaates ist Bildung – insbesondere Fortbildung – ein zentrales Element der Verhinderung von Armut. Auch nach einer grundlegenden Reform des Bildungssystems werden die in Schule, Ausbildung und Studium erworbenen Kompetenzen in einer schnelllebigen und von Flexibilität geprägten Zeit nicht mehr ausreichen, den sich wandelnden und steigenden Anforderungen der Arbeitswelt ein komplettes Erwerbsleben lang gerecht zu werden. Den bestehenden, nachsorgend veranlagten Elementen der Fort- und Weiterbildung, die versuchen, den Mangel an kontinuierlicher Weiterbildung notdürftig auszugleichen, gelingt es nicht, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Das Ausscheiden vieler ArbeitnehmerInnen aus dem Erwerbsleben vor Erreichen des Renteneintrittsalters und eine hohe Anzahl an nicht ausreichend qualifizierten und somit kaum vermittelbaren Arbeitsuchenden ist die Folge.
Stattdessen muss es darum gehen, einen lebensbegleitenden, ganzheitlichen Qualifizierungsansatz zu verfolgen. Wir fordern deshalb, dass das staatliche Studienangebot für be-rufsbegleitende Präsenzstudiengänge und Fernstudiengänge in der Breite erheblich vergrößert wird. Dabei sollen durch bereits vorhandene Kapazitäten an regionalen Schulen Synergieeffekte bei der Einrichtung von Laboratorien genutzt werden, um u.a. Praktika für naturwissenschaftliche und ingenieurswissenschaftliche Studiengänge anbieten zu können.
Kontinuierliche Weiterbildung muss durch ein Bildungsgutscheinsystem ermöglicht und gesichert werden. ArbeitnehmerInnen müssen die Möglichkeit haben, in bestimmten Zeitabständen an Weiterbildungsprogrammen teilnehmen zu können. Daneben muss das Weiter-bildungsangebot auch Nichterwerbstätigen offen stehen. Der Qualitätsstandard der Angebote ist durch eine verpflichtende Zertifizierung nach einem der bundesweit anerkannten Qualitätsmanagementsysteme sicherzustellen. Langfristig streben wir europaweit einheitliche Verfahren an, welche eine europaweite Anerkennung der erworbenen Qualifikationen sicherstellen. Die ArbeitgeberInnen haben dafür Bildungsurlaub zu gewähren.
Die Förderung von Frauen muss ein zentrales Anliegen der Weiterbildungsprogramme sein. Sie stoßen nach wie vor im Erwerbsleben auf höhere Hürden und sind durch die bestehenden Vereinbarkeitsschwierigkeiten von Kindern und Beruf stärker von Umbrüchen in ihrer Lebensplanung betroffen. Wir sehen in der Qualifizierung von erwerbs- und nicht erwerbstätigen Frauen ein besonderes Gesellschaftspotenzial, das es zu nutzen gilt.
In der Jugendzeit getroffene Entscheidungen über den Bildungsgang dürfen nicht endgültig sein. Der zweite Bildungsweg muss zu einer gleichwertigen, lediglich eventuell zeitverzögerten Alternative weiterentwickelt werden.
Der Zugang zur Hochschule darf nicht nur an das Abitur gekoppelt sein. Auch wer über einen Berufsabschluss verfügt, muss die Möglichkeit haben, studieren zu können. Wir wollen daher den Hochschulzugang weiter lockern. Daneben sollen die Hochschulen durch spezielle Weiterbildungsprogramme für NichtakademikerInnen stärker an der Fortbildung beteiligt werden. Damit die Hochschulen dies leisten können, wollen wir ihnen für diese Aufgabe zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
Die Erkenntnis, dass Menschen mit Migrationshintergrund besonders häufig von Armut betroffen sind, liegt vor allem an deren geringer Qualifizierung. Gezielte Sprachförderung, die bereits im Kindergarten beginnt und die stärkere Berücksichtigung von Multikulturalität in Schule und Unterricht sowie mehr individuelle Förderung sollen helfen, auch MigrantInnen gleiche Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben einzuräumen.
1 c) Perspektiven für Jugendarbeit
Die Jugendarbeit – ob im Verein oder in anderen Einrichtungen – verdient die volle Unterstützung der Gesellschaft. Sie vermeidet soziale Exklusion und vermittelt Bildung vor allem in Gestalt sozialer Kompetenzen in einer Form, wie es die Schule nicht leisten kann. Deshalb fordern wir Jusos, die Fördermittel auf allen politischen Ebenen aufrechtzuerhalten und langfristig zu erhöhen. Einer Zusammenarbeit von Vereinen und Verbänden mit Schulen stehen wir offen gegenüber. Allein schon eingeschränkt durch die zeitlich begrenzten Möglichkeiten des Ehrenamts kann sie allerdings professionelle Schulsozialarbeit nicht ersetzen. Wir fordern den Ausbau der Schulsozialarbeit und ein finanzielles Engagement des Landes in diesem Bereich. Jugendlichen Arbeitslosen ist eine sozialpädagogische Betreuung zur Seite zu stellen.
1 d) Perspektiven für Arbeitsvermittlung: Vorfahrt für Kommunen
Ziel der seit 2005 geltenden Reform der Arbeitsvermittlung war eine wirksamere Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Seither wirken bundesweit unterschiedliche Kompetenzmodelle in den einzelnen Regionen. Neueste Untersuchungen belegen aber, dass die Wahrnehmung der Arbeitsvermittlung durch die Kommunen am erfolgreichsten ist.
Wir Jusos bekennen uns dazu, dass ferne Arbeitsmarktverwaltungen die Kernaufgabe der Arbeitsvermittlung, gerade im Bereich der Langzeitarbeitslosen, nicht zufriedenstellend bewältigen können. Arbeitsvermittlung muss in Zukunft subsidiär ausgestaltet werden. Vor Ort sind die arbeitsmarktspezifischen Probleme und Herausforderungen am Besten lösbar. Wir sprechen uns dafür aus, den Kommunen die alleinige Vermittlungskompetenz für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II zu übertragen. Die Bundesagentur übernimmt dabei eine Servicefunktion für die kommunalen Vermittler.
Es muss weiter Aufgabe der Bundesagentur bleiben, das bundesweite Angebot an Stellen bzw. Arbeitssuchenden den kommunalen Vermittlern vollständig zur Verfügung zu stehen. Bei der Arbeitsvermittlung muss außerdem eine Vermittlung in den erlernten oder diesem möglichst ähnlichen Beruf unbedingte Priorität haben!
1 e) Perspektiven der Stadtentwicklung
Dem Trend zu einer Festivalisierung der Stadtplanung stehen wir Jusos genauso kritisch gegenüber wie großen städtebaulichen Leuchtturmprojekten. Problematisch ist nicht nur, dass dabei die planerische Zukunft ganzer Stadträume von einzelnen Events und Projekten abhängig gemacht wird, sondern auch, dass die Gegenfinanzierung zum Teil über Kürzungen im sozialen Bereich geschieht.
Das Leitziel sozialer Inklusion im Bereich des Städtebaus zu flankieren, bedeutet auf monotone Wohnstrukturen zu verzichten. Gerade die großen Städte müssen dabei erkennen, dass die Innenstädte mehr sind als eine Aneinanderreihung von Einkaufsmeilen. Sie bieten oft Wohnraum für große Anteile der Stadtbevölkerung. Kein/e intelligente/r PlanerIn schafft sich seine sozialen Brennpunkte selbst.
Das Projekt „Soziale Stadt“ muss fortgeführt und ausgebaut werden. Die klassischen Mittel der Quartiersaufwertung durch ruckartige Sanierungen – die im schlimmsten Fall durch anschließende Mieterhöhungen zu Verdrängungseffekten führten – haben kaum nachhaltige Erfolge gezeigt. Ebenso rasch kam der Verfall zurück. Unser Ziel ist es, selbstbestimmtes Handeln der BewohnerInnen eines Stadtteils zu ermöglichen und dies durch professionelle QuartiersmanagerInnen zu unterstützen.
Elementar ist für uns, dass der Mietwohnraumförderung in Baden-Württemberg wieder eine angemessene Rolle zukommt. Die ausreichende Versorgung mit kostengünstigem Wohnraum ist und bleibt für uns ein zentrales Ziel sozialdemokratischer Politik. Es kann daher nach unserem Empfinden nicht sein, dass Baden-Württemberg in diesem wichtigen Steuerungselement das Schlusslicht aller Bundesländer ist. Wir streben daher mittelfristig eine deutliche Anhebung der Fördersumme mit dem Ziel an, dass Baden-Württemberg zur Spitzengruppe aufschließt.
Besondere Priorität genießt für uns hierbei die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Nicht nur in bestehenden Brennpunktgebieten gilt es, durch gezielte Maßnahmen ausgleichend und präventiv zu wirken. Dabei kommt Tätigkeiten im vorsorgenden Bereich wie der Schulsozialarbeit, der mobilen Jugendarbeit und der Drogenberatung eine gehobene Bedeutung zu. Diese gilt es in Zukunft zu stärken. Hier sehen wir auch das Land in der Pflicht.
Stadtentwicklung muss ein besonderes Augenmerk auf die Integration ausländischer Mit-bürgerInnen legen. Ämterübergreifende Integrationskonzepte sind unerlässlich. Ghettoähnliche Wohnviertel wie in den Vorstädten Frankreichs, in denen nur AusländerInnen leben, müssen verhindert werden. Dazu halten wir Instrumente wie das Projekt „Soziale Stadt“, den sozialen Wohnungsbau und die gezielte Weiterentwicklung örtlicher Schulen, die verhindern sollen, dass deutsche Eltern ihre Kinder auf andere Schulen schicken, für geeignet. Bestehende kommunale soziale Dienstleistungen für MigrantInnen erreichen oft ihre Zielgruppe nicht. Sie müssen stärker auf die tatsächlichen Bedürfnisse von MigrantInnen ausgerichtet werden.
2. Vom Junior bis zum Senior: Chancen eröffnen, Risiken absichern
Abseits der infrastrukturellen Möglichkeiten, die der Staat schaffen kann, bleibt die finanzielle Absicherung ein grundlegendes Prinzip unseres Sozialstaats. Hier gilt es, den Anspruch auf soziale Leistungen weniger am vorherigen oder aktuellen Erwerbsstatus der betroffenen Person festzumachen. Ziel muss es sein, dass all diejenigen, die gleiche Maßnahmen brauchen, diese auch erhalten.
2 a) Startkapital für alle
Welche Chancen ein junger Mensch in seinem Leben auf gesellschaftliche Teilhabe hat, hängt nach wie vor hauptsächlich von der ökonomischen und sozialen Ausstattung seines Elternhauses ab. Prägen auf der einen Seite oft „Armutskarrieren“, die sich bereits über Generationen in einer Familie festgesetzt haben, die Startchancen junger Menschen, so stehen auf der anderen Seite Milliardenbeträge, die jährlich vererbt werden und somit einer kleinen Gruppe der Gesellschaft einen einfachen Start ins Leben ermöglichen. Aber auch zwischen diesen beiden Extremen, in der sogenannten „Mittelschicht“, gibt es ein hohes gesellschaftliches Ungleichgewicht bei den Startchancen von jungen Menschen.
Ein zentraler Aspekt der sozialen Gerechtigkeit im ersten Lebensabschnitt ist für uns allerdings die Gleichheit der Startchancen. Um in die beschriebenen Automatismen einzugreifen und eine gerechtere Verteilung von Startchancen zu gewährleisten, fordern wir als Instrument zur Nivellierung der Startchancen die Einführung eines so genannten Baby-Fonds. Im Rahmen dieses Baby-Fonds legt der Staat bei Geburt des Kindes eine Summe an Geld an, die dem jungen Menschen mit Erreichen eines Schulabschlusses ausbezahlt wird. Der Betrag des Baby-Fonds wird für Neugeborene mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie für Kinder von MigrantInnen, die sich im Prozess um den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft befinden, angelegt. Die Summe, die angelegt wird, soll dabei im mittleren dreistelligen Bereich liegen. Damit kann ermöglicht werden, dass grundlegende Entscheidungen über den weiteren Lebensweg, die finanzieller Ressourcen bedürfen, nicht mehr vom Geldbeutel oder dem Willen der Eltern abhängig sind, sondern Ergebnis eines emanzipierten Denkprozesses eines jungen Menschen sind.
Voraussetzung für die Auszahlung des Baby-Fonds ist der mindestens neunjährige Schulbesuch des Kindes und die Vollendung des 18. Lebensjahres. Verlässt der Jugendliche jedoch die Schule ohne Abschluss, so soll die ausbezahlte Summe an diejenigen Investitionen gebunden sein, die in unmittelbaren Zusammenhang zum Ausbildungsverhältnis oder zur Erlangung einer weiteren Qualifikation stehen. Wir sind der unbedingten Auffassung, dass Bildung kostenlos sein muss. Dennoch gibt es Kosten, die parallel zum Ausbildungs- und Bildungsweg entstehen und nicht durch Erwerbsarbeit ausgeglichen werden können. Den Begünstigten wird die Summe zur Verfügung gestellt, um gerade diese begleitenden Kosten bewältigen zu können.
Die Auszahlungen aus dem Baby-Fonds sind an Bildungsausgaben gebunden. Sind die Jugendlichen noch minderjährig, wird ihnen ein/e Treuhänder/in zur Seite gestellt, der/die sie bei der weiteren Verwendung (z.B. über den Bildungsweg, Berufswahl, Existenzgründung etc.) berät und das letztendliche Entscheidungsrecht über die Verwendung hat.
Die durch die Auszahlung des Baby-Fonds frei werdende Geldsumme unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer. Sie darf zudem im Falle der Arbeitslosigkeit des/der Begünstigten oder dessen/deren Eltern nicht zur Vermögens- und Einkommensentwicklung herangezogen werden.
2 b) Perspektiven für Arbeit: Sozialabgaben progressiv gestalten
Wir Jusos bekennen uns klar zu der Tatsache, dass eine Arbeitsstelle für einen Menschen weit mehr ist als ein reiner Einkommenserwerb. Arbeit sichert Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und hat eine zentrale Integrationsfunktion in die Gesellschaft.
Wir Jusos erkennen an, dass es einen Niedriglohnsektor in Deutschland gibt. Vor allem gering qualifizierte Menschen, aber auch gerade viele Frauen – im Nebenerwerb oder alleinerziehend – nehmen hier Tätigkeiten insbesondere in der Dienstleistung wahr. Gleichzeitig ist das Beschäftigungspotenzial in den unteren Einkommenssegmenten im internationalen Vergleich zu schwach ausgeprägt, die Nettolöhne meist nicht attraktiv und die Möglichkeiten sozialer Absicherung gering. Hier wollen wir ansetzen, neue Perspektiven für Arbeit eröffnen und zu fairen Löhnen beitragen. Wir schlagen vor, dass Sozialabgaben auf Erwerbseinkommen bis zu einem Betrag von 2.000 Euro in einem progressiven Verlauf langsam ansteigen und sich erst ab dieser Grenze wieder voll auswirken. Die geltende Minijob-Regelung geht in diesem Modell auf. Gleichzeitig soll nach dieser Reform eine vollständige Anrechnung von Erwerbseinkommen auf ALG II-Leistungen stattfinden.
Die bekannt gewordenen Vorschläge von Prof. Bofinger für ein praktikables Modell der negativen Einkommensteuer gehen ebenfalls in diese Richtung. Wir wollen auf dieser Basis das von uns vorgeschlagene Progressionsmodell in Zukunft weiterentwickeln.
2 c) Mindestlohn
Zur Stabilisierung des Einkommens von Geringverdienenden und zum Schutz der arbeitenden Bevölkerung vor Lohndumping fordern wir die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Das ArbeitnehmerInnenentsendungsgesetz soll zudem auf alle Branchen ausgeweitet werden, in denen Tariflöhne gezahlt werden, die bereits über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Damit die Wirtschaft konkurrenzfähig bleiben kann, müssen die Mindestlöhne an ein noch näher zu definierendes regionales Lohnniveau angepasst werden. Dabei soll aber mittelfristig eine bundesweite Angleichung angestrebt werden ähnlich wie bei der Rente.
Des Weiteren darf Leiharbeit nicht die reguläre Beschäftigung verdrängen. Deshalb soll die Gleichbehandlung von LeiharbeitnehmerInnen mit regulären ArbeitnehmerInnen des Einsatzbetriebs gesetzlich festgelegt werden. Der Lohn, den die ZeitarbeitnehmerInnen von der Zeitarbeitsfirma erhalten, muss dem Lohn der regulär Angestellten, die die selbe Arbeit im selben Betrieb verrichten, genau entsprechen. Zeitarbeit soll somit so verteuert werden, dass sich die Einstellung von ZeitarbeitnehmerInnen nur dann lohnt, wenn tatsächlich die Kapazitäten kurzfristig nicht ausreichen, langfristig aber nicht mit einem solchen Niveau zu rechnen ist.
2 d) Perspektiven für gesellschaftliche Teilhabe
Wir Jusos halten Teile der Hartz-Reformen für einen Schritt in die richtige Richtung. Erst die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe machte es möglich, dass die von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen „Hilfen aus einer Hand“ erhalten.
Menschen, die vorher in der Sozialhilfe sich selbst überlassen wurden, werden so unter anderem wieder in die Vermittlungsmaßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik integriert und erhalten die Möglichkeit, sich auch durch Fortbildungsangebote wieder für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Soziale Sicherung hat aber auch die Zielsetzung, ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen sowie soziale und kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Leistungshöhe des Regelsatzes von ALG II wird in der Regelsatzverordnung (RSV) festgelegt und aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von 2003 abgeleitet. Der Regelsatz wurde im Verhältnis zu den früher anerkannten realen Ausgaben teilweise erheblich gekürzt, beispielsweise bei Nahrung, Haushaltsstrom und Ausgaben für Kommunikation. Dies muss geändert werden. Hierbei muss wieder der alte, höhere Regelsatz gelten.
Um einen gerechten Regelsatz für ALG II-BezieherInnen zu garantieren, darf unserer Meinung nach das Ausgabeverfahren der ALG II-BezieherInnen bei zukünftigen EVS nicht berücksichtigt werden. Ansonsten würde dies eine Kürzung bedeuten. Außerdem wird diese Stichprobe nur alle fünf Jahre erhoben. Aus diesem Grund fordern wir Jusos, dass die Regelleistungen in den Jahren zwischen den jeweils neuesten Erhebungen an der Inflationsrate orientiert angepasst werden.
Die Erkenntnis, dass das ALG II teilweise ein Leben in Armut bedeutet, ist bei den Spitzen der bürgerlichen Parteien, und auch in der SPD, überfällig. Es muss die Vernunft aufgebracht werden, Arbeitslosigkeit nicht ausschließlich als Problem der einzelnen Betroffenen zu sehen. Arbeitslosigkeit muss als gesellschaftliches Problem anerkannt und durch die Gesellschaft gelöst werden. Es muss klar gemacht werden, dass die entscheidenden Defizite nicht einzig auf der Seite der ArbeitnehmerInnen, die ihre Arbeitskraft anbieten, sondern auch auf der Seite einiger Unternehmen bzw. deren Führungskräften liegen. Ein Paradebeispiel dafür ist der Fall BenQ-Siemens, wo betriebswirtschaftliche Fehler zum Verkauf und schlussendlich zur Abwicklung des Konzerns durch den Käufer geführt haben. Die Leidtragenden waren größtenteils die Beschäftigten, die dadurch ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Unabhängig von der Debatte über wirtschaftspolitische Konzepte, ist bei der Armutsbekämpfung die Verhinderung der Armut unter Arbeitslosen wohl der wichtigste Aspekt. Auch trotz der Angleichung der Bezüge in Ost und West auf einheitliche 345 Euro liegt dieses Einkommen zuzüglich der Mehrbedarfsleistungen und Unterkunftskosten zum Beispiel für einen 2-Personen-Haushalt (Erwachsener mit Kind, 4 Jahre) inklusive Mehrbedarf nach Ablauf des Zuschlags bei 1.063 Euro (649 Euro + 414 Euro = 1.063 Euro). Die Armutsgrenze laut neuer OECD-Skala und ausgehend vom 2. Armuts- und Reichtumsbericht, der die Armutsgrenze bei 938 Euro festlegt, liegt hier bei 1.219 Euro (938 Euro x 1,3 = 1.219 Euro), das Einkommen aus ALG II unterschreitet also die Armutsgrenze um 156 Euro. Dieselbe Rechnung bei einem 3-Personen-Haushalt (2 Erwachsene, ein Kind, 4 Jahre) ergibt ein Minus von 377 Euro, bei einem 4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder, 12 und 4 Jahre) sogar ein Minus von 396 Euro! Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass seit 2003, als der zweite Armuts- und Reichtumsbericht verfasst wurde, die Armutsgrenze auf-grund steigender Lebenshaltungskosten nun deutlich höher liegt.
Es ist für uns selbstverständlich, dass jeder Mensch, in welcher Lage er oder sie sich auch immer befindet, ein weitgehend unabhängiges Leben in Würde führen können muss. Weiter muss dafür gesorgt werden, dass auch EmpfängerInnen von ALG II besser privat vorsorgen können. Der Vermögensfreibetrag für Altersvorsorge soll von 200 Euro pro Jahr auf 500 Euro pro Jahr angehoben werden.
Unter Arbeitslosen ist auch die Anfälligkeit für Krankheiten höher, vor allem Alkoholismus, Depressionen oder psychosomatische Erkrankungen sind weiter verbreitet. Bei einem derartig geringen Einkommen ist es außerdem ungerecht, noch private Zuzahlungen zu fordern, die von 10 Euro Praxisgebühr bis hin zu mehreren hundert Euro für Zahnersatz reichen. Wir fordern deshalb, EmpfängerInnen von ALG II von der Praxisgebühr und der Eigenbeteiligung an Arzneimitteln auszunehmen.
2 e) Ausweitung öffentlicher sozialer Dienstleistungen
Zur Gewährleistung gesellschaftlicher Teilhabe gehört einerseits die optimale Versorgung mit sozialen Dienstleistungen, zugänglich in allen Lebensbereichen und für alle. Andererseits ist der Zugang zu Erwerbsarbeit als sinnstiftendes, psychologisch, volkswirtschaftlich und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendiges Element unbedingt auszubauen.
Um beides realisieren zu können, fordern wir den Ausbau staatlicher sozialer Dienstleistungen. Deutschlands Dienstleistungssektor liegt im Allgemeinen sowie im Bereich der sozialen Dienstleistungen im Speziellen im europäischen Mittelfeld. In Anbetracht der Tatsache, dass die Dienstleistungsbranchen den europaweit höchsten Nettobeschäftigungsanstieg – gerade auch in den Bereichen Gesundheit/Soziales und Erziehung – haben, ist hier von einem großen ungenutzten Beschäftigungspotenzial auszugehen.
Der deutliche Ausbau staatlicher öffentlicher Dienstleistungen kann einen flexibel einsetzbaren und politisch steuerbaren beschäftigungspolitischen Mechanismus herausbilden. Eine Ausweitung des Sektors sozialer Dienstleistungen führt darüber hinaus zu einer Erhöhung der Frauenerwerbsquote dadurch, dass zum einen mehr Frauen in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Zum anderen werden erfahrungsgemäß auch mehr Frauen im Bereich sozialer Dienstleistungen selbst Beschäftigung finden. In diesem Sinne dient ein Ausbau staatlicher sozialer Dienstleistungen auch der Geschlechtergerechtigkeit.
Die Stärkung der sozialen Dienstleistungen bedeutet einen Spagat zwischen Beschäftigungsschaffung auf der einen und Qualitätssicherung auf der anderen Seite. Die Förderung des einen zulasten des anderen darf dabei nicht hingenommen werden.
Um das Angebot an sozialen Dienstleistungen möglichst adäquat an die lokalen Bedürfnisse anzupassen, sind öffentliche soziale Dienstleistungen möglichst auf kommunaler Ebene anzusiedeln. Wir halten dabei verschiedene Wege für gangbar, um in diesem Bereich entsprechende Erfolge zu erzielen. Zum einen sollen die Städte und Gemeinden schwerpunktmäßig über anerkannte Wohlfahrtsverbände bestimmte Projekte gerade im Bereich der Pflege und der Betreuung durchführen. Die Verbände haben auf diesem Gebiet die nötige Kompetenz und Erfahrung, den bereits angesprochenen Spagat zwischen Arbeitsplatzgewinn und der Sicherung der Qualität zu meistern. Die Projekte sollen möglichst dauerhaft in der Angebots-struktur der Kommunen verankert werden.
Zum anderen können die Kommunen direkt entsprechende Betreuungspersonen einstellen, die im Bereich der Kinderbetreuung oder der Jugendarbeit tätig sind. Gerade für kleinere Gemeinden ist dies die praktikablere Lösung, wenn größere Einrichtungen nicht zu schultern sind.
Darüber hinaus setzen wir Jusos uns für die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern ein. Dies stellt für uns eine gute Grundlage dar, um – neben den Betreuungsaspekten – das Verständnis und die Solidarität zwischen den Generationen zu stärken. Das Füreinandereinstehen ist hier das zentrale Prinzip.
2 f) Grundrente: Alter ohne Armut
In Anbetracht der Tatsache, dass die aktuelle Struktur unseres Rentensystems auf Dauer nicht tragfähig ist und bereits jetzt zu nicht unwesentlichen Teilen aus Steuerzuschüssen gespeist wird, ist ein Systemwechsel der einzig gangbare Weg in eine zukunftsfähige Alterssicherung.
Ziel dieses Systemwechsels muss es sein, jedem/-r Einzelnen eine eigenständige Absicherung im Alter zu gewährleisten. Die momentane Ausgestaltung des Rentensystems führt dazu, dass es Personenkreise gibt, die überhaupt nicht rentenversichert sind oder in ihrem Rentenanspruch vom Ehepartner abhängen. So sind insbesondere Frauen und Selbstständige einem erhöhten Armutsrisiko im Alter ausgesetzt. Dies ist für uns Jusos kein hinnehmbarer Zustand und widerspricht unseren Vorstellungen einer solidarischen Gesellschaft. Daher sprechen wir uns für ein Mehrsäulensystem aus.
Der Grundbedarf eines/-r Jeden im Alter soll zukünftig aus einer steuerfinanzierten Grundrente gedeckt werden. Wesentliches Ziel ist hierbei die Schaffung gleicher Bedingungen für alle durch den Staat. Die Verhinderung von Altersarmut ist Kernziel dieser staatlichen Alterssicherung. Darüber hinaus soll es weiterhin einen beitragsfinanzierten Rentenanteil geben, der im Vergleich zum jetzigen System ein deutlich geringeres Niveau haben wird. Diese, den Sockel der Grundrente aufstockende Rente knüpft nach wie vor an der Erwerbstätigkeit an. Dritte Säule des angestrebten Rentensystems ist die Möglichkeit der Vorsorge nach dem Kapitaldeckungssystem. Hierdurch wird Besserverdienenden die Möglichkeit eröffnet, ihre Absicherung im Alter zu verbessern, ohne dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung für diese Entsprechung zum bisherigen Einkommen aufkommen müsste.
Der von uns angestrebte Systemwechsel ist damit nicht nur ein Wechsel hin zu einer nachhaltigen tragfähigen Finanzierung. Er ist außerdem ein Wechsel hin zu mehr Gerechtigkeit, indem der Rentenbezug zukünftig nicht mehr vom Erwerbsstatus des/der Bezugsberechtigten bzw. von dessen/deren bisherigem Einkommen abhängt, sondern vielmehr alle Bürge-rInnen in gleichem Maße bedingungslos abgesichert werden. Damit wird den veränderten Erwerbsbiographien Rechnung getragen, die immer seltener von lückenloser Erwerbstätigkeit geprägt sind. Außerdem wird verhindert, dass das Schicksal von Arbeitslosigkeit in der Phase der Erwerbsfähigkeit sich doppelt negativ auswirkt und sich auch im Bereich des Rentenbezugs niederschlägt. Niemand soll auf Grund seines/ihres Alters auf Sozialhilfe angewiesen sein. Die den Lebensstandard sichernden Elemente des Rentensystems sind zukünftig im Bereich des beitragsfinanzierten Rentenanteils und in der Möglichkeit der kapitalgedeckten Altersvorsorge angesiedelt.
Der Vollzug des Systemwechsels muss auf Grund der bestehenden Ansprüche im beitragsfinanzierten System in kleinen Schritten geschehen. Aus diesem Grunde soll die Gewichtung zwischen beitragsfinanzierter und steuerfinanzierter Säule durch ein Absenken der Beiträge zur Rentenversicherung innerhalb der nächsten Jahrzehnte langsam zu Gunsten der steuerfinanzierten Säule verschoben werden.
3. Gerechte und nachhaltige Gegenfinanzierung
Wir sind dafür, den Ausbau der Infrastruktur und der öffentlichen Angebote voranzutreiben und im Gegenzug direkte Finanzhilfen einzufrieren. So stehen wir dem Verzicht auf zukünftige Kindergelderhöhungen positiv gegenüber, wenn dafür entsprechende Betreuungs- und Bildungseinrichtungen geschaffen werden. Der Kinderfreibetrag und das Ehegattensplitting sind nach und nach abzuschaffen.
Gerade weil wir für die Stärkung der Kommunen bei Armutsbekämpfung und präventiver Sozialpolitik sind, muss deren Finanzkraft gestärkt werden. Wir sprechen uns dafür aus, dass Kommunen an der Einnahmenwirkung aus der Einkommenssteuer stärker partizipieren. Sie sollen ein Hebesteuersatzrecht, welches sich in einem bestimmten Rahmen befindet, auf die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer erhalten.
Auf dem Weg zu einer chancengerechten Gesellschaft bleibt Willy Brandts Idee, dass starke Schultern mehr tragen können als schwache im Mittelpunkt. Die materiell besser Gestellten in diesem Land können einen stärkeren Beitrag für eine wirksame Sozialstaatspolitik leisten. Wir sind deshalb dafür, den Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer wieder anzuheben. Außerdem sollen die Bewertungsgrundlagen bei der Erbschaftssteuer bei angemessenen Freibeträgen reformiert werden, um höhere Einnahmen aus dieser Steuer zu erzielen. Darüber hinaus muss auch die Vermögenssteuer wieder eingeführt werden.