Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

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Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2008 vom 03. bis zum 04. Mai 2008 in Tuttlingen

Die Jusos Baden-Württemberg fordern eine Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3, Absatz 3 GG) um das Merkmal „sexuelle Identität“. In einem erweiterten Ar-tikel 3, Absatz 3 GG soll es in Zukunft heißen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevor-zugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Die Jusos Baden-Württemberg rufen die SPD-Bundestagsfraktion auf, für eine Erweiterung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes einzutreten und noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Initiative zu starten.