Betriebliche Kontrolle von unternehmensnahen Werk- und Dienstleistungsverträgen ausbauen

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Betriebliche Kontrolle von unternehmensnahen Werk- und Dienstleistungsverträgen ausbauen

Zur effektiven betrieblichen Kontrolle unternehmensnaher Werk- und Dienstleistungsverträge und zur Verhinderung verdeckter Arbeitnehmerüberlassungen setzten wir uns für einen Ausbau der betrieblichen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen ein. Konkret fordern wir eine Informationspflicht des Arbeitgebers beim Einsatz von Werksverträgen auf dem Betriebsgelände und die Einführung harter Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Werksverträgen innerhalb betrieblichen Wertschöpfungsketten. Weiterhin fordern wir ein Bestandsschutz für MitarbeiterInnen in Werk- und Dienstleistungsverträgen, welche aufgrund ihres unklaren arbeitsrechtlichen Status vom Betriebsrat des werksvertragsgebenden Unternehmens bei der Unternehmensleitung aufgezeigt wurden und deren Tätigkeitsart einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass MitarbeiterInnen, die in Scheinselbsttätigkeit oder versteckten Arbeitnehmerüberlassungen beschäftigt sind, sichere Rahmenbedingungen für die Klärung ihrer Situation erhalten.