Keine Benachteiligung in Erstausbildung und -studium Abzug der Werbungskosten

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Version vom 12. Juni 2024, 09:46 Uhr von Stephan (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Keine Benachteiligung in Erstausbildung & -studium: Abzug der Werbungskosten Die Jusos Baden-Württemberg fordern, dass der Bund den Abzug von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten im Erststudium und der Erstausbildung, als Verlustvortrag die letzten 7 Jahre nachdem Studienzeitpunkt möglich macht. In der Erstausbildung soll dies erfolgen, soweit die Kosten nicht nach Berufsbildungsgesetz vom Arbeitgeber übernommen werden. Dadurch wird ermöglicht,…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Keine Benachteiligung in Erstausbildung & -studium: Abzug der Werbungskosten

Die Jusos Baden-Württemberg fordern, dass der Bund den Abzug von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten im Erststudium und der Erstausbildung, als Verlustvortrag die letzten 7 Jahre nachdem Studienzeitpunkt möglich macht. In der Erstausbildung soll dies erfolgen, soweit die Kosten nicht nach Berufsbildungsgesetz vom Arbeitgeber übernommen werden. Dadurch wird ermöglicht, dass Kosten für das Studium oder die Ausbildung wie z.B. Lehrmaterial oder Bücher nicht mehr nur als Sonderausgaben in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie angefallen sind. Stattdessen können diese Kosten als Werbungskosten angegeben werden und dadurch der Verlust als Verlustvortrag in die Folgejahre übertragen und mit dem ersten richtigen Gehalt verrechnet werden, also steuermindernd wirken.