Verbot von Reichs- bzw. Reichskriegsflaggen

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Verbot von Reichs- bzw. Reichskriegsflaggen

Das baden-württembergische Polizeigesetz wird um folgendes ergänzt: Das Zeigen von Reichskriegsflaggen bzw. Reichsflaggen im Allgemeinen in der Öffentlichkeit ist verboten. Diese Flaggen können konfisziert und deren Eigentümer*innen mit einem Bußgeld bestraft werden.