After Corona – Unsere Politik nach der Pandemie

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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After Corona – Unsere Politik nach der Pandemie

Die Corona-Krise war gerade für unsere Generation mit massiven Einschränkungen verbunden. In dieser besonderen Phase unseres Lebens in der Entfaltung und Entwicklung eingeschränkt zu sein, hat Auswirkungen, die teilweise unser gesamtes restliches Leben beeinflussen werden: Von wachsender (Vermögens-)Ungleichheit über schlechtere Bedingungen beim Berufsstart bis hin zu versperrten Aufstiegschancen.

Gleichzeitig hat die Corona-Pandemie aber auch gezeigt, dass bestehende Systeme dringend einer Reform bedürfen. Deutlich spürbar wurden für unsere Generation die Versäumnisse in Bildungssystem und Infrastruktur an Schulen. Entscheidungen, die uns ganz direkt betroffen haben, wurden über unsere Köpfe hinweg gefällt. Aber auch die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern hat in Zeiten geschlossener Kindertagesstätten und Schulen einen heftigen Rollback erlebt.

Die Lehren aus dieser außerordentlichen Zeit müssen zwingend Eingang in unsere Politik finden, damit wir für zukünftige Herausforderungen besser gewappnet sind.

Ökonomische Lehren aus der Corona-Krise

Die weltweite Pandemie und die Maßnahmen, die notwendig waren, um ihre Ausbreitung einzudämmen, hatten massive wirtschaftliche Folgen. Lieferketten brachen zusammen, Einzelhandel und Gastronomie waren lange geschlossen, Kurzarbeit und Jobverlust keine Seltenheit. Die Pandemie verschärfte zudem die Armut weiter, während die Zahl der Millionär:innen in Deutschland 2021 um 6,4 Prozent wuchs. Nur durch eine Umverteilung von oben nach unten, kann die Schere zwischen Arm und Reich endlich wieder geschlossen werden.

Erbe für Alle - Chancen für Alle

Chancengleichheit ist schon immer ein zentrales Anliegen sozialdemokratischer Politik. Die Bildungs- und Aufstiegschancen von Kindern hängen in Deutschland aber auch im Jahr 2022 so sehr wie in kaum einem anderen Land vom Einkommen der Eltern ab. Aktuelle Krisen wie der Angriffskrieg auf die Ukraine haben diesen Trend nochmal verstärkt. Persönliche und berufliche Freiheit hängen nämlich gerade am Anfang des Berufslebens von finanziellen Möglichkeiten ab.

Währenddessen werden rund 400 Milliarden Euro in Deutschland vererbt. Pro Jahr. Dabei erhalten die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung rund die Hälfte des vererbten Vermögens, wodurch die Schere zwischen Arm und Reich weiter geöffnet wird. Die restlichen 90 Prozent teilen sich die andere Hälfte. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch ökonomisch ineffizient. Während für Reiche das Erbe nur einen weiteren Vermögenszuwachs ausmacht, würde ein Erbe für Menschen ohne Vermögen völlig neue Möglichkeiten eröffnen. Deshalb fordern wir eine Umverteilung vererbter Vermögen durch die Einführung eines Chancenerbes für junge Menschen.

Das bedeutet konkret, dass junge Menschen, die ihre erste Berufsausbildung beenden, vom Staat ein Budget in Höhe von 20.000€ erhalten. Das Chancenerbe ist zweckgebunden. Es kann zur Finanzierung von Weiterbildungen, Unternehmensgründungen, Erwerb von Wohneigentum oder zur Altersvorsorge genutzt werden. Die Finanzierung wird über die Erhöhung der vermögensbezogenen Steuern sichergestellt. Wir plädieren für eine höhere Erbschaftssteuer, die die jährlichen Kosten des Chancenerbes ausgleicht.

Schuldenbremse aussetzen, reformieren und abschaffen

Die aktuellen Krisen haben den Irrsinn der Schuldenbremse nochmal deutlich gemacht. Während der Bund mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr und Kreditermächtigungen für bundeseigene Unternehmen versucht, die Schuldenbremse zu umgehen, steht den Kommunen und Ländern diese Möglichkeit nicht offen. Auch mit Blick auf zukünftige Herausforderung verhindert die Schuldenbremse wichtige Investitionen. Die Folge ausgeglichener Haushalte der letzten Jahre ist ein stark gewachsener Investitionsstau.

Kurzfristig fordern wir zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Ukraine-Kriegs und der Inflation deshalb die Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 – momentan ist sie wegen der Auswirkungen der Pandemie ausgesetzt.

Wir wollen außerdem eine Reform der Schuldenbremse, so dass sie kluge, nachhaltige und lohnende Investitionen fördert. Das bedeutet die Abkehr vom Ansatz der Konjunkturstabilisierung in der deutschen Finanzpolitik und eine Ausrichtung einer neuen finanzpolitischen Strategie an der Vollauslastung der Wirtschaft und Vollbeschäftigung. Dazu muss die gesetzlich geregelte Berechnungsgrundlage der für die Höhe der unter der Schuldenbremse zulässigen Nettokreditaufnahme maßgeblichen Konjunkturkomponente überarbeitet werden.

Grundsätzlich wollen wir die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz streichen. Die Schuldenquote ist aussageschwach und kein geeignetes Mittel, um eine vorausschauende Finanzpolitik zu betreiben. Wir bleiben der Überzeugung, dass Fiskalpolitik nicht verfassungsrechtlich geregelt werden sollte.

BAföG ohne Hürden

Das BAföG ist eine Erfolgsgeschichte. Generationen von Studierenden und Auszubildenden, deren Eltern ihnen nicht das Studium oder die Ausbildung finanzieren können, haben nur durch das BAföG die Möglichkeit bekommen, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen. Somit trägt es zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit bei. Nichtsdestotrotz gibt es 51 Jahre nach dessen Einführung großen Reformbedarf, welcher teilweise durch die vergangene BAföG-Novelle der Ampel-Koalition aufgegriffen wurde.

Für einige junge Menschen stellt der Umstand, dass Teile des BAföGs bei Beendigung des Studiums oder der Ausbildung zurückgezahlt werden müssen, eine große Hürde zur Beantragung von BAföG dar. Um sich nicht verschulden zu müssen, verzichten sie deshalb auf ein Studium oder arbeiten viel nebenher. Gerade nach einer Pandemie, die viele Familien belastet hat, sollten die finanziellen Hürden für ein Studium oder eine Ausbildung aber so niedrig wie irgendwie möglich gehalten werden. Deshalb fordern wir, dass das BAföG zukünftig als Vollzuschuss ausgezahlt werden soll und unabhängig vom Studienerfolg nicht zurückgezahlt werden muss.

Auch die Altersgrenze beim BAföG muss abgeschafft werden, da sie ebenfalls eine Hürde darstellt. Auch eine Person, die erst eine Berufsausbildung gemacht hat, oder sich später umorientiert, sollte dadurch Zugang zu Ausbildungsförderung haben.

Sozialversicherung für geringfügig Beschäftigte

Während der Corona-Pandemie wurden die Schwächen von Minijobs hinsichtlich ihrer sozialen Absicherung deutlich. Hiervon waren viele junge Menschen, insbesondere Studierende, die über einen Minijob ihr Studium finanzierten, betroffen. Die Ampel-Koalition hat nun vor allem auf Bestreben der FDP eine Ausweitung der Minijobs durch eine Bindung der Verdienstgrenzen an den Mindestlohn auf den Weg gebracht. Dadurch ist zukünftig mit einer höheren Anzahl an Minijobs zu rechnen.

Minijobs wurden 2003 eingeführt, um Beschäftigten einen leichteren Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dieses Ziel wurde deutlich verfehlt. Minijobs bieten Beschäftigten kaum Entwicklungsmöglichkeiten und eine anschließende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt die absolute Ausnahme. Gleichstellungspolitisch sind Minijobs ebenfalls kontraproduktiv. Rund 60 Prozent der ausschließlich Minijobbenden sind laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) Frauen. Ihre Lebenssituation ist geprägt durch hohe persönliche Risiken und Abhängigkeiten. Die zwangsweise Folge von einer dauerhaften Beschäftigung in Minijobs ist später die Altersarmut.

Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben deutlich gemacht, dass der mit einer Sozialversicherungspflicht einhergehende Schutz auf alle Beschäftigten ausgeweitet werden muss. Nur so entsteht auch für alle ein Anspruch auf Kurzarbeiter:innengeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld, wenn notwendig. Dabei soll der Sozialversicherungsbeitrag ab dem ersten Euro vollständig durch den oder die Arbeitgeber:in übernommen werden, um Geringverdiener:innen nicht zusätzlich zu belasten und den Anreiz für die Schaffung von Minijobs zu senken. Im Midijob-Bereich sollen Arbeitnehmer:innen dann zunehmend an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt werden.

Geschlechtergerechtigkeit trotz Krise

Bestimmte gesellschaftliche Gruppen können die sozialen Auswirkungen der Krise schlechter abfedern als andere. Soziale Ungleichheit und Geschlechtszugehörigkeit sind besonders eng miteinander verflochten. Frauen trifft die Krise besonders hart, weil sie den größten Anteil in den “systemrelevanten” Berufsgruppen ausmachen, häufiger in kleineren Dienstleistungsbetrieben ohne Tarifvertrag arbeiten, den größten Teil der Pflege- und Sorgearbeit übernehmen. Homeoffice ist dabei oft keine Option. Da Frauen häufiger als Männer im Niedriglohnsektor arbeiten, haben sie oftmals ihre Arbeitszeit und damit auch ihr Einkommen reduziert, während Männer weiter voll arbeiten gingen.

Homeoffice und Kindererziehung

Für die Arbeit im Homeoffice muss es klare gesetzliche Vorgaben geben, insbesondere hinsichtlich der Regulierung und Erfassung von Arbeitszeiten und der Kostenerstattung für den häuslichen Arbeitsplatz durch den:die Arbeitgeber:in. Die gesetzliche Gleichstellung mit betrieblichen Arbeitsplätzen muss gewährleistet werden.

Um Eltern zu entlasten, die während der Lockdowns und Schulschließungen ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, soll es für Betroffene eine einmalige Zahlung von “Corona-Elterngeld” in Höhe von 1.000€ geben. Um eine soziale Staffelung zu ermöglichen, ist dieses einkommenssteuerpflichtig. Zudem soll es sich hierbei um nicht-anrechenbares Einkommen handeln, um sicherzustellen, dass Menschen in Leistungsbezug auch von dieser Zusatzzahlung profitieren. Analog soll es einen Corona-Rentenbonus geben für diejenigen, die aufgrund der Pandemie nicht oder nur eingeschränkt berufstätig sein konnten.

In Zukunft soll es für die krisenbedingte Arbeitszeitreduzierung eine Lohnersatzzahlung geben, damit durch die Pflege und Betreuung von Angehörigen keine finanziellen Nachteile entstehen. Hierbei müssen untere Lohngruppen stärker unterstützt werden. Das Einkommen des:der Partner:in darf dabei keine Rolle spielen, damit die finanzielle Unabhängigkeit auch im Falle einer Trennung, Scheidung oder Verwitwung gewährleistet bleibt. Die Lohnersatzzahlung soll unabhängig von Urlaubstagen und Homeoffice-Möglichkeit gewährt werden - so wird Sorgearbeit schrittweise als tatsächliche Arbeit anerkannt, die man nicht “nebenher” in Urlaub und Freizeit leistet.

Damit eine Arbeitszeitreduzierung für die Sorgearbeit nicht zum bürokratischen Monster wird, muss die Möglichkeit, in Brückenteilzeit zu gehen, vereinfacht werden. Auch muss sie für kleinere Betriebe offenstehen, die weniger als 45 Beschäftigte haben, sowie für einen höheren Anteil der Belegschaft. Aus den oben genannten strukturellen Gegebenheiten ergäbe sich ansonsten das Problem, dass es Beschäftigten in kleinen Betrieben nicht möglich wäre, in Teilzeit zu gehen und dabei einen gesicherten Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit zu haben. Wenn beiden Partner:innen die Möglichkeit zur Brückenteilzeit offensteht, soll jedoch eine Person nicht zweimal in Folge Brückenteilzeit beantragen dürfen.

Für das Erziehungswesen und die Kinderbetreuung müssen mindestens landesweit einheitliche Notfallpläne für weitere Pandemien, Naturkatastrophen oder andere Ausnahmezustände entwickelt werden.

Bildung nach Corona

Die Corona-Pandemie hat unser Bildungssystem von heute auf morgen auf den Kopf gestellt. Unterricht musste plötzlich digital stattfinden, Schüler:innen von zu Hause aus lernen, Lehrkräfte neue Unterrichtsmethoden entwickeln. Die Belastungen für alle Beteiligten waren und sind enorm. Besonders Schüler:innen mussten unter den Schulschließungen, den fehlenden sozialen Kontakten und mangelnder Unterstützung beim Lernen leiden. Bildungsungerechtigkeiten wurden verstärkt, was sich bis heute fortsetzt. Unsere Schlussfolgerungen aus zwei Jahren Schule unter Corona-Bedingungen dürfen sich aber nicht nur darin ergehen, was falsch gelaufen ist und was in den kommenden Wintern besser laufen muss. In dieser Zeit wurden auch Entwicklungen angestoßen, die, trotz aller negativen Begleitumstände, in die Zukunft weisen. Nur wer beides berücksichtigt, kann eine schüler- und zukunftsorientierte Bildungspolitik gestalten.

Reale Präsenz statt digitalem Präsens

Für uns ist klar: Präsenzunterricht mit Masken ist für die soziale, emotionale und intellektuelle Entwicklung von Schüler:innen immer besser als Fernunterricht. Deshalb darf es in den kommenden Schuljahren keine Schulschließungen mehr geben. Politisch muss alles getan werden, um einen sicheren Schulalltag unter Corona-Bedingungen auch in den nächsten Wintern zu gewährleisten. Dafür können eine umfassende Teststrategie und die flächendeckende Installation von Luftfiltern genauso notwendig sein wie die Maskenpflicht. Lieber mit Maske im Unterricht sitzen, als zuhause am Rechner schwitzen.

In der Gestaltung der Pandemie-Politik sollen dabei Schüler:innen stärker Gehör finden. Vertreter:innen der Schüler:innenmitverantwortung (SMV) sollen von der Schulleitung stärker in die Entscheidungen einbezogen werden und Mitspracherecht erhalten. Gleiches gilt für den Landesschüler:innenbeirat (LSBR). Kultusministerium und Kultusministerin Theresa Schopper müssen diesen ernst nehmen und mit ihm in regelmäßigen Austausch treten. Über die vergangenen Corona-Jahre hinweg geschah dies viel zu wenig. Sowohl im Unterricht als auch für die Schule als Ganzes sollen Schüler:innen mehr Mitspracherecht erhalten.

Well-being in den Fokus nehmen

Die Monate der Schulschließungen haben gezeigt, dass Schulen viel mehr sind als nur Orte des Lernens von prüfungsrelevanten Inhalten. Sie sind Orte des Kennenlernens, der Gemeinschaftlichkeit und auch des Wohlfühlens. Die Schule und ihr Alltag geben Sicherheit. Diese verschiedenen Funktionen der Schule sind erst während Corona wieder salient geworden. Umso wichtiger ist es, sie auch im Präsenzalltag der Schule wirklich zu realisieren. Denn nicht immer und vor allem nicht für alle Schüler:innen ist die Schule ein Ort des Wohlfühlens.

Kinder lernen schlechter, wenn sie sich mental oder emotional nicht wohl fühlen, gemobbt werden, zu wenig Schlaf haben, mit Angst zur Schule gehen oder depressiv werden. Und natürlich ist Wohlfühlen auch ein Wert an sich. In der Pandemie konnten besonders solche Schulen zum Lernen motivieren, die Formate der Gemeinschaftlichkeit ins Digitale übertrugen und in einen strukturierten Alltag überführten. Das zeigen auch die Gewinner:innen des Deutschen Schulpreises mit dem Fokus Corona-Pandemie, die von gemeinsamen Schüler:innen-Podcasts für die gesamte Schule bis zu schulweiten Late-Night-Shows reichten. Solche Formate und Projekte müssen auch in den normalen Schulalltag aufgenommen werden. Dafür ist langfristig auch zu prüfen, ob die Stundentafel allgemein um eine Stunde pro Woche reduziert werden kann – gerecht verteilt auf alle Fächer über das Schuljahr hinweg –, um solchen gemeinsamen Projekten größeren Raum zu geben.

Auch die Ganztagesschule spielt für diese Schulgemeinschaft eine wichtige Rolle. Das Recht auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule muss hierfür bis 2026 flächendeckend umgesetzt werden. Die Kommunen müssen dafür jetzt die Weichen stellen. Auch über ein Recht auf Ganztagsbetreuung an weiterführenden Schulen muss nachgedacht werden. Denn insbesondere Familien mit einem geringeren sozioökonomischen Status oder Migrationshintergrund suchen eine weiterführende Schule mit Ganztagsangebot. Die Ganztagsschule ist für uns ein Projekt der Bildungsgerechtigkeit.

Digitalisierung finanziell fördern Die Corona-Pandemie hat unserem Bildungswesen einen Digitalisierungsschub verpasst. Was noch vor wenigen Jahren undenkbar war, wurde plötzlich zur Realität – erzwungenermaßen. Es gilt nun, das Digitale sinnvoll in den Präsenzunterricht zu integrieren, sowohl im Hinblick auf die Ausstattung von Schüler:innen, den Medieneinsatz als auch neue Unterrichtsmethoden.

Den Digitalpakt wollen wir hierfür fortschreiben. Der Digitalpakt 2.0 soll die Digitalisierung der Schulen verstetigen. In diesem müssen explizit Gelder für die IT-Administration ausgewiesen werden. Das sorgt nicht nur für eine bessere Infrastruktur an Schulen und eine zielgerichtete Digitalisierung, sondern entlastet auch Lehrkräfte, die sich dann auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Das mittelfristige Ziel ist hier Lehrkräfte von der Aufgabe der Systemadministration an Schulen vollständig zu befreien und diese durch Fachpersonal abzudecken, welches eigens von den Schulträgern angestellt und von der Bundes- oder Landesebene dauerhaft finanziert wird. Außerdem muss die über den Aufgabenbereich der Systemadministration hinausgehende Wartung und Reparatur von Soft- und Hardware, die im Regelfall über Kooperationen mit lokalen Dienstleistern und vom Schulträger übernommen werden muss, durch den Digitalpakt 2.0 finanziell ebenfalls unterstützt werden. Die Antragsverfahren müssen beim Digitalpakt 2.0 vereinfacht werden. Die bürokratischen Hürden waren gerade für kleine Schulträger, die wenig Personal haben, zu hoch. Dafür sollen die Schulträger einfacher mit (digitalen) Unternehmen kooperieren können. Auch Beratungsstellen, die Schulen bei der Erstellung der Konzepte unterstützen, sollen auf Landesebene eingerichtet werden. Zudem sollten wesentliche Prozesse und Inhalte der Förderung standardisiert werden, um den Schulträgern die einfachere Beantragung zu ermöglichen.

Immer mehr Schüler:innen bringen in diesen Tagen Laptop oder Tablet mit in die Schule. Das sorgt für weitere Heterogenität im Klassenzimmer. Um allen Schüler:innen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von Tablet-Klassen auch im ‚normalen‘ Unterricht die Vorteile einer digitalen Abspeicherung und Verwaltung des Unterrichtsstoffes zu nutzen, müssen finanzschwache Familien bei der Anschaffung solcher Geräte weiter unterstützt werden. Neben Leihgeräten, die über die gesamte Schulzeit hinweg geliehen werden können, kann hier auch eine Aufstockung des Bildungs- und Teilhabepakets eine Lösung sein. Der Schulbedarf von momentan 156 Euro pro Jahr sollte hier erhöht werden. Zudem ist über die Möglichkeit, zukünftige Leistungen zu bündeln, nachzudenken. Fallen Familien aus den Förderrichtlinien der Bildung und Teilhabe, ist die Förderung für digitale Endgeräte dann entsprechend der Jahresanzahl zurückzuzahlen. Aufgrund des möglichen bürokratischen Aufwands dieser Lösung sind für uns auch andere Ansätze denkbar.

Digitalisierung des Unterrichts

Schulschließungen ausgeschlossen, wird sich der Einsatz digitaler Medien im Unterricht primär nicht auf Streaming und Videokonferenzen beziehen. Genau das hatte in den vergangenen Pandemie-Monaten zu erheblichen Überlastungen der Server-Strukturen der vom Land bereitgestellten digitalen Plattformen geführt. Nichtsdestotrotz ist eine Lehr-Lern-Plattform essentiell für eine moderne Schule. Bestrebungen, hier eigene Plattformen aufzubauen, sind mit Ella in Baden-Württemberg krachend gescheitert. Die Datenschutzbedenken teilen wir, trotzdem gilt es, praktikable Lösungen zu finden. Moodle muss als Open-Source-Lösung hier genauso weiterentwickelt werden wie die neue Plattform it’s learning des Landes Baden-Württemberg. Ein digitaler, bestmöglich an die Lehr-Lern-Plattform angegliederter Messenger-Dienst soll verpflichtend werden für alle Schulen, um den einfachen Kontakt zwischen Schüler:innen und Lehrkräften zu ermöglichen. Weil digitale Medien ein besonderes Potential für co-kreatives und kollaboratives Arbeiten bieten, sollte dies ebenso in die Plattform integriert sein. Sollte dies aus etwaigen Gründen nicht möglich sein, gilt es, entsprechende datenschutzkonforme Programme Lehrkräften für den Unterricht offen zugänglich bereitzustellen.

Die Digitalisierung soll zudem noch stärker in die Lehrerausbildung integriert werden. Der Entschließung der Hochschulrektor:innenkonferenz (HRK) folgend, muss das Lehramtsstudium Raum für die kreative Erprobung digitaler Werkzeuge und Medien bieten, genauso wie die kritische Reflexion über die didaktisch sinnvolle Umsetzung. Eine Veranstaltung zur digitalen Didaktik sollte deshalb Teil jeden Lehramtsstudiums sein – bestmöglich in einem gut ausgestatteten Unterrichtslaboren an den Hochschulen.

Dies gilt nicht nur für die Ausbildung, sondern auch die Weiterbildung von Lehrkräften. Gute und gleichzeitig verpflichtende Weiterbildungen sind hier dringend notwendig. So können auch die Diskrepanzen zwischen Lehrkräften und Schulen geschlossen werden. Die Corona-Pandemie zeigte umso schmerzlicher, dass der Lernerfolg hier erheblich von Kompetenz und Motivation der Lehrkraft abhing.

Lehrkräfte entlasten

Dass Lehrkräfte eine enorme Rolle für die Entwicklung von Schüler:innen spielen, zeigte sich nicht nur an genau diesem Punkt, sondern ist auch in zahlreichen Studien belegt. Umso gravierender sind die Auswirkungen, wenn Lehrkräfte fehlen oder die Lehrkraft nicht genügend Zeit für guten Unterricht hat. Diese beiden Ziele stehen zunächst, und dies gilt es offen anzusprechen, im Widerspruch. Wer die Arbeitsbelastung von Lehrkräften reduzieren will, sorgt womöglich für eine Verschärfung des Lehrkräftemangels. Zwar mag der Lehrer:innenberuf bei einer geringeren Arbeitsbelastung attraktiver erscheinen und so mehr Lehrkräfte anlocken. Den Zielkonflikt gilt es aber trotzdem zu benennen. Für uns ist deshalb ein Mittelweg die Lösung. Denn: Lehrkräftemangel gibt es auch, weil Lehrkräfte ausfallen. Und das ist immer häufiger der Fall, weil sie eine enorme Arbeitsbelastung und ein hohes Risiko für Burn-Out oder andere psychische und psychosomatische Erkrankungen haben.

Zum einen soll die Deputatszahl reduziert werden. Im Gegenzug, aber in geringerem Umfang, sollen Räume und Zeiten des Zusammenarbeitens zwischen Lehrkräften verpflichtend etabliert werden. Auch die gegenseitige Hospitation und Diagnostik von Lehr-Lern-Prozessen durch Kolleg:innen zählen wir hierunter. Dadurch soll die kritische Reflexion des Unterrichts gefördert und gemeinsame Unterrichtsplanung im Kollegium erleichtert werden.

Zugleich wollen wir die Ausbildungskapazitäten ausweiten. Lehrkräfte fehlen vor allem an Brennpunktschulen und Grundschulen. Gleiches für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und die Inklusion. Demgegenüber gibt es an Gymnasien derzeit einen Lehrkräfteüberschuss. Mind. 200 Studienplätze mehr gilt es hierfür in der Grundschullehrkräfteausbildung zu schaffen. Zudem fordern wir, dass Grundschullehrkräfte auch höher eingruppiert werden. Auch die Kapazitäten für die Ausbildung für die Sekundarstufe I müssen erhöht werden. Bei Gymnasiallehrkräften ist dies nicht notwendig. Bei diesen geht es vielmehr darum, die Gemeinschaftsschule stärker in die Ausbildung zum Gymnasiallehramt einzubeziehen. Mit grundlegenden Systemreformen – 2-Säulen-Modell und 6-jährige Grundschule –, wollen wir zudem vorhandenes Lehrkräftepotential nutzen. Auch die Vertretungsreserve muss ausgebaut werden, weil sie oft schon zu Beginn des Schuljahres aufgebraucht ist. Die potentielle Gefahr, sich in der Schule trotz Hygienekonzepten mit Covid anzustecken und womöglich an Long-Covid zu erkranken, sollte als Berufskrankheit anerkannt werden.

Um die vorzeitige Zurruhesetzung von Lehrkräften zu vermeiden und so Lehrkräfte auch im höheren Alter noch für den Lehrer:innenberuf zu begeistern, müssen die Kürzungen bei der Altersermäßigung teilweise zurückgenommen werden. Seit dem Schuljahr 2014/15 erhalten Lehrkräfte erst ab dem 60. eine Stunde und ab dem 62. Lebensjahr zwei Stunden (Teilzeit anteilig) Altersermäßigung. Hier wollen wir bei der unteren Grenze zur alten Regelung zurückkehren und bereits ab dem 58. Lebensjahr die Lehrverpflichtungen um eine Stunde verringern.

Beteiligung junger Menschen nach der Pandemie

Spielplätze, Skateanlagen, Sportplätze, Kinos, Jugendtreffs: Die Freizeit-Treffpunkte von Kindern und Jugendlichen waren in den Lockdowns oft die ersten Orte, die geschlossen und gesperrt wurden. Hinzu kamen Ausgangssperren und Schul- bzw. Kitaschließungen, die ein Sozialleben unmöglich machten. Die meisten dieser Entscheidungen wurden über die Köpfe junger Menschen hinweg getroffen.

Nun, da wir in vielen Bereichen wieder zum Alltag vor Corona zurückgekehrt sind, zeigt sich, dass die beiden Jahre mit ihren Einschränkungen Kinder und Jugendliche stark in ihrer Entwicklung beeinträchtigt haben. Zukunftsängste, Leistungsdruck und Vereinsamung haben zugenommen. Dazu kamen in den Lockdowns Probleme wie Bewegungsmangel, übermäßiger Medienkonsum und ein erhöhtes Risiko, Zeug:in oder Opfer häuslicher Gewalt zu werden.

Stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Neben dem Landesschüler:innenbeirat sollen auch die Jugendgemeinde- und Jugendräte in die politische Entscheidungsfindung des Landes eingebunden werden. Dazu müssen diese Gremien in den Kommunen gestärkt bzw. eingerichtet werden. Dabei muss insbesondere auf Kommunen im ländlichen Raum geachtet werden, damit diese auch auf Landesebene (bspw. im Dachverband der Jugendgemeinderäte) angemessen vertreten werden können.

Das Engagement in den Gremien muss dabei möglich gemacht werden, ohne dass den Kindern und Jugendlichen Nachteile in der Schule entstehen oder gar finanzielle oder gesundheitliche Probleme (z.B. durch Fahrtkosten oder Schlafmangel).

Institutionelle Jugendbeteiligung -also in festen und gewählten Gremien- soll auf kommunaler wie Landesebene durch freie und projektbezogene Formate wie Jugendforen ergänzt werden.

Schutzräume für Jugendliche müssen geöffnet bleiben

Für Kinder und Jugendliche aus wirtschaftlich schwachen Haushalten oder Familiensituationen, in denen sie psychische und/oder physische Gewalt erfahren, ist es unerträglich bis lebensbedrohlich, keinen “dritten Ort” neben zu Hause und Schule zu haben. Daher müssen Jugendzentren, -häuser, -wohngruppen usw. stets offenstehen.

Das Personal in der Jugendsozialarbeit muss daher landesweit aufgestockt werden und die Schutzräume mit Gesundheitsschutzmaßnahmen (Masken, Tests, Hygienekonzepte etc.) sowie digitaler Ausrüstung (u.a. für den Fernunterricht) und Lernmitteln (für Nachholübungen etc.) ausgestattet werden. Hierzu sollten Mittel aus dem Digitalpakt Schule eingesetzt werden dürfen, die von den Schulen nicht abgerufen werden.

Auch außerhalb der o.g. Schutzräume und außerhalb von Vereinen brauchen Kinder und Jugendliche Aufenthaltsräume, die kostenfrei öffentlich zugänglich und in gewissem Maße sozial kontrolliert sind - Spielplätze, Skateanlagen, Grün- und Freiräume mit Sitzgelegenheiten, ausreichender Beleuchtung und guter Erreichbarkeit mit Bus und Bahn.

Diese Orte dürfen daher nicht wieder ersatzlos geschlossen werden, um die Infektionsgefahr einzudämmen, die im Freien ohnehin geringer ist. Bewegung und Aufenthalt an der frischen Luft müssen für Kinder und Jugendliche stets möglich sein. Zudem fördern solche Orte mit wenigen Regeln und geringer Aufsicht die soziale Entwicklung und Selbstständigkeit.

Bei städtebaulichen Maßnahmen, die z.B. über die Förderprogramme “Lebendige Zentren” und “Sozialer Zusammenhalt” des Bundes gefördert werden, muss die Kinder- und Jugendbeteiligung daher ein notwendiges Kriterium für den Förderzuschlag sein. Dabei ist die Diversifizierung dieser Räume nach Alter, Geschlecht bzw. Gender und Interessen zu beachten - kleinere Kinder können mit Halfpipes nicht viel anfangen, Jugendliche weniger mit Wipptieren, und oftmals ist weniger ein Sportgerät gesucht als vielmehr schlicht eine Gelegenheit, sich mit Freund:innen zusammenzusetzen, sich zu unterhalten, Musik zu hören u.v.m.