Solidarisch durch den Winter – Wirkungsvolle Entlastungen jetzt!
Solidarisch durch den Winter – Wirkungsvolle Entlastungen jetzt!
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und seine wirtschaftlichen Folgen stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Steigende Preise belasten Privathaushalte, Unternehmen und auch den Staatshaushalt. Wir Jusos sind davon überzeugt, dass es in solchen Zeiten einen aktiven Staat braucht. Die Bundesregierung unter Führung der SPD muss die Weichen dafür stellen, dass alle Menschen durch diese Krise kommen.
Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung betrachten wir mit gemischten Gefühlen. Als Jusos legen wir in der Krise ein besonderes Hauptaugenmerk auf Haushalte ohne und mit niedrigem Einkommen. Denn sie sind es, die besonders durch die Inflation getroffen und bis an den Rand ihrer Existenz gedrängt werden, wenn sie keine wirkungsvolle Unterstützung erhalten. Hier ist ein deutlicher Schwerpunkt des Entlastungspakets erkennbar.
Vermögende und Gutverdiener:innen, die sich auch ohne staatliche Unterstützung über Wasser halten können, brauchen jedoch keine speziellen Entlastungen. Der Staat wird nicht jede Belastung für alle komplett ausgleichen können. Einige Maßnahmen des Entlastungspakets, wie beispielsweise der Ausgleich der kalten Progression, kommen vor allem Gutverdiener:innen zugute. Die hier eingeplanten Gelder sollten besser für Menschen genutzt werden, die jetzt tatsächlich Entlastungen benötigen. Das kommende Entlastungspaket muss so ausgestaltet werden, dass alle Menschen gut durch die Krise kommen. Hierzu sind noch einige Ergänzungen und Konkretisierungen notwendig. Entscheidend ist auch, dass die Bundesregierung die angekündigten Entlastungen schnell auf den Weg bringt. Niemand soll im Winter aufgrund von steigenden Energiepreisen frieren müssen. Die aktuellen Entlastungsmaßnahmen müssen ständig beobachtet und ausgewertet und bei neuen Belastungen zügig angepasst werden. Hier nehmen wir vor allem die SPD als soziale Kraft in der Ampel-Koalition in die Pflicht.
Krisengewinne besteuern, Gaspreise deckeln
Die gestiegenen Energiepreise bereiten vielen Menschen im Land große Sorgen. Die Gasumlage, welche ab der ersten verbrauchten Kilowattstunde Gas aufgeschlagen wird und somit nochmals eine weitere Preiserhöhung darstellt, verschärft die Angst vor der kommenden Gasabrechnung nochmals deutlich. Wir lehnen das Instrument der Gasumlage, wie es von der Bundesregierung ursprünglich vorgeschlagen, ab. Wir befürworten eine Abkehr von der Gasumlage, wie von der Bundesregierung angekündigt. Es ist gut, wenn die Regierung in einer Krisensituation die Kraft hat, begangene Fehler zu korrigieren.
Die Energieversorgung muss unter allen Umständen im Winter sichergestellt bleiben. Deshalb befürworten wir Staatsbeteiligungen an Energieversorgungsunternehmen wie beispielsweise Uniper. Die Sicherung der Energieversorgung wird mit hohen Kosten verbunden sein, für die der Staat auch bereit sein muss, kurzfristig Schulden aufzunehmen. Denn die Kosten können nicht nur auf die:den Einzelne:n abgewälzt werden, vor allem wenn in Zeiten der Krise einige Energiekonzerne Rekordgewinne einfahren.
Es ist daher eine Frage der Gerechtigkeit, ob sich Profiteur:innen der aktuellen Lage an den Kosten für die Sicherung der Energieversorgung beteiligen oder die Gewinne für sich einstreichen dürfen. Deshalb fordern wir eine Übergewinnsteuer, die Gewinne von Unternehmen, die allein aus der Krise resultieren, besteuert. Diese soll nicht nur, wie von der Bundesregierung bereits angekündigt, Übergewinne von Energieunternehmen, sondern auch von Ölkonzernen abschöpfen.
Europäische Nachbarstaaten haben gezeigt, dass Übergewinnsteuern funktionieren können und nicht zu Abwanderung betroffener Firmen führen. Die Übergewinnsteuer muss eine rechtssichere Definition von „Übergewinn“ beinhalten und gleichzeitig Mehreinnahmen generieren, die der Staat in der aktuellen Situation zur Entlastung der Bürger:innen weiterreichen kann.. Sie ist für uns ein zentrales Instrument, um diese Krise solidarisch zu meistern.
Die Ankündigung der Bundesregierung einer Strompreisbremse begrüßen wir. Diese muss zügig auf den Weg gebracht werden und einen großzügig bemessenen Basisverbrauch beinhalten.
Ein Deckel allein für Strompreise greift allerdings zu kurz: Um Privathaushalte in Anbetracht der gestiegenen Gaspreise zu entlasten, fordern wir einen Gaspreisdeckel, welcher teilweise durch eine Übergewinnsteuer finanziert werden soll. Bis zu einem Verbrauch von 12.800 KWh (entspricht 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs eines Haushalts mit 100 qm Wohnfläche) soll der Gaspreis bei 7,5 Cent pro KWh gedeckelt werden. Damit wird garantiert, dass eine Grundversorgung an Gas auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen bezahlbar bleibt. Für den Verbrauch, der die vom Gaspreisdeckel betroffene Gasmenge übersteigt, wird der reguläre Preis fällig. Somit bleibt auch weiterhin ein Anreiz zum Energiesparen erhalten. Die Gasversorger:innen erhalten für die Verluste, die ihnen aus dem Gaspreisdeckel entstehen, einen finanziellen Ausgleich.
Reform des Strommarktes
Die steigenden Gaspreise stellen eine enorme Belastung für die Menschen dar. Der Preisanstieg lässt nicht nur unmittelbar die Heizkosten in die Höhe schnellen. Der Gaspreis beeinflusst mittelbar auch die Preise für elektrischen Strom und belastet dadurch alle Haushalte. Auch solche ohne Gasheizung. Dies liegt vor allem am Design und der Funktionsweise des Strommarktes.
Der deutsche Strommarkt wurde 1998 liberalisiert. Da Strom als wirtschaftliches Gut nicht bevorratet werden kann, sondern unmittelbar und nur in der Menge in das Stromnetz eingespeist wird, die aktuell auch verbraucht wird, richtet sich der Marktpreis nicht nach dem Durschnitt aller Angebotspreise, sondern bildet sich durch das sogenannte Merit-Order-Verfahren.
Am Strommarkt kommen zuerst die Stromproduzent:innen zum Zuge, die zu den niedrigsten Kosten produzieren und damit zu günstigen Preisen einspeisen können. Dies betrifft vor allem Strom aus erneuerbaren Energien, da Wind und Sonne – anders als Kohle und Gas – nicht erst eingekauft werden müssen. Es folgen der Reihe nach die teureren Produzent:innen, bis die Nachfrage gedeckt ist. Da stets die gesamte Nachfrage gedeckt sein muss, damit nirgendwo das Licht ausgeht, richtet sich der Marktpreis immer nach dem teuersten Kraftwerk, das gerade noch benötigt wird, um den Strombedarf zu bedienen. Da die günstigen erneuerbaren Energien noch nicht ausreichen, um den Bedarf stabil zu decken, bestimmt sich der Preis aktuell durch den Strom, der durch Gaskraftwerke produziert wird. Die Kosten dafür sind in den letzten Monaten durch die Gaspreise exorbitant gestiegen.
Dieses Marktdesign führt dazu, dass die große Menge Strom aus erneuerbaren Energien, für deren Ausbau die Bürger:innen lange die EEG-Umlage bezahlt haben, nicht den Menschen zugutekommt, sondern hohe Preise für eigentlich günstig produzierten Strom bezahlt werden müssen.
Dieser Markt bildete sich nicht durch Naturgesetze, sondern durch politische Entscheidungen, deren negative Folgen immer häufiger zum Vorschein treten. Wir wollen deshalb den Strommarkt reformieren und der Bevölkerung den Strom zu Preisen zukommen lassen, die sich an den tatsächlichen Produktionskosten orientieren. Strompreise dürfen nicht durch ein Marktkonstrukt entstehen, das dazu führt, dass der Preis, den Verbraucher:innen bezahlen müssen, teilweise 80 bis 90 Prozent Gewinnmargen für die jeweiligen Unternehmen beinhaltet.
Wir fordern deshalb, dass der Strommarkt zu einem Kapazitätsmarkt umgebaut wird: Eine staatliche Stelle, bspw. die Bundesnetzagentur, legt zentral den rechnerischen Gesamtbedarf an Kapazität fest. Diese Kapazität wird in Auktionen ausgeschrieben. Die Betreiber:innen von Erzeugungsanlagen bieten Erzeugungsleistung auf diesem Kapazitätsmarkt an. Bei einem Zuschlag erhalten sie eine Vergütung für die angebotene Leistung in Form einer einheitlichen Leistungszahlung. Zugleich können Betreiber:innen von Erzeugungsanlagen ihren erzeugten Strom am Strommarkt an andere Marktteilnehmer:innen verkaufen, wodurch auf dem Markt selbst stets der günstigste Strom gehandelt und dieser letztlich eingespeist wird. Diese Markttätigkeit schlägt jedoch nicht auf den Preis durch, da dieser bereits zuvor durch die Leistungszahlungen fixiert ist. Die Leistungszahlung verpflichtet die Kraftwerksbetreiber:innen, ihre Erzeugungskapazität grundsätzlich technisch verfügbar zu halten. Steigt der Börsenpreis über einen zuvor definierten Auslösepreis, zahlen die Kraftwerksbetreiber:innen die Differenz aus aktuellem Börsenpreis und Auslösepreis an die staatliche Stelle. In der Verantwortung der Regulierungsbehörde liegt es, die Einhaltung der Marktregeln sicherzustellen und die Kapazitätsentwicklung durch ein kontinuierliches Monitoring zu begleiten.
Der Kapazitätsmarkt kann nach Produktionsart selektiert werden. Langfristig sollte der Markt dahingehend aufgespalten werden, dass auf dem Hauptmarkt hauptsächlich die erneuerbaren Energien gehandelt werden und dabei ein entsprechend günstigerer Preises zustande kommt. Da dabei die Gefahr besteht, dass die Produktion durch die natürlichen Verhältnisse (kein Wind bei Nacht etc.) schwankt und der Bedarf zeitweise nicht gedeckt werden kann, bedarf es eines Reservemarktes, auf dem das Bereithalten von Kapazitäten durch kurzfristig einsetzbare Kraftwerke vergütet wird. Diese sollten nicht die Regelkapazitäten abdecken, da dies den Ausbau der erneuerbaren Energien hemmt. Bestenfalls sind Reservekraftwerke langfristig ebenso klimafreundlich, indem die Reservekapazität bspw. durch Pumpspeicherkraftwerke abgedeckt wird.
Inflationsausgleich für geringe und mittlere Einkommen – keine Steuervorteile für Gutverdienende
Die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner zur sogenannten Inflationsanpassung bei der Einkommenssteuer lehnen wir – in der vorgeschlagenen Form – ab.
Die Erhöhung der Grenzbeträge, ab denen der jeweils höhere Steuersatz fällig wird, befürworten wir im niedrigen und mittleren Einkommensbereich bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 58.596 Euro (entspricht der aktuellen Obergrenze der dritten Steuersatzstufe). Lohnsteigerungen für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen, müssen gänzlich bei den Menschen ankommen und dürfen nicht vom Fiskus durch höhere Steuersätze abgegriffen werden. Würden die Grenzbeträge nicht angehoben, träte für Millionen Steuerzahler:innen die Situation ein, dass sie zwar eine Brutto-Gehaltserhöhung erhielten, jedoch weniger Netto-Einkommen bei ihnen ankäme, wenn sie durch die Gehaltserhöhung in die nächste Steuersatzstufe gelangen und ihnen dadurch eine erheblich höhere Einkommenssteuerschuld entsteht. Deshalb halten wir die Anpassungen in diesem unteren und mittleren Einkommensbereich für geeignet und erforderlich, um die breite Masse der Bevölkerung nicht zusätzlich zu belasten und fordern die rasche Umsetzung; soweit möglich auch rückwirkend für das gesamte Jahr 2022.
Zusätzlich muss insbesondere der Grundfreibetrag erhöht werden, da Menschen mit einem Einkommen knapp über 10.000 Euro, ab dem grundsätzlich Steuern zu entrichten sind, bei den aktuellen Preisentwicklungen nicht auch noch Abgaben an den Fiskus zahlen können, ohne dass dies ihre Lebensführung beeinträchtigt. Die Einkommen steigen infolge der Inflation erst mit Zeitverzug. Preise und damit auch die Höhe der Werbungskosten steigen unmittelbar. Der Werbungskostenpauschbetrag, der aktuell bei 1.200 Euro liegt, muss spürbar erhöht werden. Zwar können Werbungskosten, die über diesem Betrag liegen, abgesetzt werden. Dies begünstigt in der Regel jedoch hohe Einkommen, da mit diesen auch entsprechend hohe Anschaffungen und sonstige absetzbare Ausgaben getätigt werden können. Die Erhöhung des Pauschbetrags entlastet deshalb geringe Einkommen proportional stärker und kommt damit den Menschen zugute, die Entlastungen brauchen.
Die Entlastung für hohe und Spitzeneinkommen, wie sie im Vorschlag des Finanzministers geplant sind, halten wir nicht für erforderlich. Die Ausgaben des Staates werden in den nächsten Monaten und Jahren steigen. Diese Lasten müssen solidarisch und damit entsprechend von breiteren und leistungsfähigen Schultern verstärkt getragen werden.
Steuerbegünstigung von zusätzlichen Zahlungen durch Arbeitgeber:innen Wir begrüßen die Ankündigung, dass zusätzliche Zahlungen dort, wo sie durch Gewerkschaften und Arbeitgeber:innen vereinbart werden, steuer- und abgabenfrei gestellt werden. Einmalzahlungen durch Arbeitgeber:innen können in der aktuellen Zeit ein gutes Mittel sein, ergänzend zu Lohnerhöhungen Arbeitnehmer:innen kurzfristig Liquidität zukommen zu lassen. Trotzdem brauchen nachhaltige Preissteigerungen auch nachhaltige Lohnerhöhungen. Deshalb fordern wir, dass die Steuer- und Abgabenfreiheit auch für reguläre, dauerhafte Lohnerhöhungen bis zu einer Höhe von 3000€ greift.
Eine Mehrwertsteuer-Entlastung für Lebensmittel kann eine gezielte Maßnahme sein, die insbesondere Menschen mit geringem Einkommen unterstützt. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% auf Fleisch- und Milchersatzprodukte halten wir für eine Maßnahme, die schnell wirkt und eine echte Auswahl zwischen Fleisch- und Fleischersatzprodukten ermöglicht.
Nachfolge für das 9€-Ticket
Auch in Krisenzeiten müssen Menschen vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zum Supermarkt kommen. Der öffentliche Personennahverkehr ist nicht nur klimafreundlich, er ermöglicht auch Menschen mit wenig Geld Zugang zu Mobilität und damit sozialer Teilhabe. Zudem wird er besonders stark von jungen Menschen und Rentner:innen genutzt.
Das 9€-Ticket war ein erfolgreicher Weg, bestehende Nutzer:innen zu entlasten. Für einige Menschen war es auch eine kostengünstige Möglichkeit, den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Personennahverkehr auszutesten. Hinderlich war hierbei allerdings die zeitliche Befristung des 9€-Tickets. Nichtsdestotrotz spricht die beeindruckende Zahl an verkauften Tickets für dessen Erfolg.
Daher fordern wir die zeitnahe Einführung einer 9€-Ticket Nachfolge. Das angekündigte 49€ Monatsticket stellt für uns dabei die absolute preisliche Obergrenze dar. Für Pendler:innen und Menschen, die den ÖPNV längerfristig nutzen wollen, fordern wir zudem ein bundesweit gültiges 365€-Jahresticket. Die Landesregierung muss sich, damit die Einführung gelingen kann, an den Kosten des Nachfolgetickets beteiligen. Unser Ziel bleibt perspektivisch nichtsdestotrotz der kostenfreie öffentliche Personennahverkehr.
Ersetzen der Pendler:innenpauschale durch ein Mobilitätsgeld
Pendelverkehr macht etwa 40 % des Verkehrsaufkommens aus. Durch das bisherige Modell der Pendler:innenpauschale werden besserverdienende Menschen in der Nutzung von Autos, auch wenn Alternativen bestehen, bestärkt. Aus unserer Sicht muss die finanzielle Unterstützung beim Pendelverkehr einkommensunabhängig sein und womöglich einen Anreiz schaffen, das Auto stehenzulassen.
Wir fordern daher den Ersatz der Pendler:innenpauschale durch ein Mobilitätsgeld, das unabhängig vom individuellen Steuersatz auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet wird. Derzeit wäre laut Umweltbundesamt ein Mobilitätsgeld von 10 Cent pro Kilometer Arbeitsweg aufkommensneutral im Vergleich zur aktuellen Regelung.
Inflationsausgleich und Nachbesserungen beim Bürger:innengeld, BAföG und Grundsicherung
In der aktuellen Krise müssen viele auf ihre Vermögen zurückgreifen, um über die Runden zu kommen. Menschen, die ihren Lebensunterhalt zu einem Großteil aus Sozialleistungen beziehen, geben ihr gesamtes Einkommen für den Lebensunterhalt aus und besitzen kein oder wenig Vermögen, welches sie in der aktuellen Krise anzapfen könnten und sind dadurch von der Inflation besonders bedroht. Der Staat besitzt eine besondere Verantwortung gegenüber all diesen Menschen. Bei den ohnehin zu niedrig angesetzten Regelsätzen bleibt kein Raum für Preissprünge. Die einzige Option ist der Verzicht auf essentielle Ausgaben. Das ist inakzeptabel.
Die Regelsätze beim Bürger:innengeld, BAföG und der Grundsicherung dürfen der Inflation nicht hinterherhinken. Die politischen Entscheidungsträger:innen sind gefragt Verantwortung zu übernehmen, denn die Höhe der Regelsätze hängt allein von ihnen ab. Die Inflation muss präventiv bei den Anpassungen der Regelsätze einbezogen werden. Bei unerwartet hoher Inflation muss auch kurzfristig die Regelsätze korrigiert werden. Nur so kann eine Verschlechterung der Situation von Sozialleistungsbezieher:innen vermieden werden.
Wir begrüßen den Vorstoß von Hubertus Heil zur Einführung des Bürger:innengelds zum 01. Januar 2023. Eine deutliche Erhöhung der Regelsätze für Erwerbslose ist notwendig, denn das Bürger:innengeld, BAföG und der Grundsicherung muss nicht nur zum Überleben, sondern für ein würdevolles Leben mit Teilhabe an der Gesellschaft ausreichen. Hierzu ist eine deutliche Erhöhung notwendig.
Wir begrüßen zudem die kürzlich durch den Deutschen Bundestag beschlossene Einführung des Notfallmechanismus beim BAföG, allerdings darf dieser nicht auf Notlagen auf dem Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten begrenzt bleiben, sondern muss allgemein auf Situationen ausgeweitet werden bei denen Studierende und Auszubildende in der Breite Unterstützung benötigen.
Unterstützung für Studierende und Auszubildende
Die im dritten Entlastungspaket beschlossene Energiepauschale für Studierende in Höhe von 200 € begrüßen wir sehr. Abgesehen davon, dass es unverständlich ist, wieso Rentner:innen 300 € erhalten und Studierende 200 €, muss die Auszahlung dringend passieren. Studierende benötigen das Geld jetzt und nicht nächstes Jahr. Eine Auszahlung über die Hochschulen ist schneller umsetzbar. Auch Auszubildende müssen die Energiepauschale erhalten. Universitäten und (Berufs-) Schulen sind zentrale Orte des sozialen Zusammenhalts, besonders in Krisenzeiten. Eine potentielle Schließung von Bildungseinrichtungen im Winter auf Grund der unzureichenden Finanzplanung der Landesregierung ist inakzeptabel.
Ergänzend dazu zeigt sich in der aktuellen Krise mal wieder die unzureichende finanzielle Unterstützung der Studierendenwerke in Baden-Württemberg. Sowohl die allgemeinen Zuschüsse als auch die sachbezogenen Zuschüsse für den Bau von Wohnheimsplätzen sind viel zu niedrig. Sie führen dazu, dass Studierendenwerke ihrem Auftrag nur gerecht werden können, wenn sie immer weiter steigende Beiträge von den Studierenden erheben und die Preise ihrer Unterstützungsleistungen anheben. Wir sprechen hier teilweise um Erhöhungen des Beitrags um 40 %. An vielen Hochschulstandorten werden die Miet- und Mensapreise in den Wohnheimen und Mensen der Studierendenwerke erhöht. Das ist absolut intolerabel. Das Land ist in der Pflicht, endlich seiner Verantwortung gerecht zu werden und für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Miet- und Mensapreise dürfen nicht erhöht werden, denn viele Studierende sind auf die günstigen Unterstützungsleistungen angewiesen. Bereits jetzt leben fast ein Drittel aller Studierenden in Armut.