Damit unsere Demokratie wehrhaft bleibt

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Antragsteller*in: Landesvorstand

Sachgebiet: IR - Innen und Recht

Der Zusammenhalt unseres Gemeinwesens und der Bestand unserer rechtsstaatlichen Demokratie wird insgesamt und tagtäglich auf eine harte Probe gestellt. Nie war der Druck auf die zentralen Werte unserer Verfassung und auf die Demokratie so hoch wie jetzt: In einer Zeit in der Rechtsextremismus, Rassismus und islamistischer Terror zunehmen, wird unsere Gesellschaft ebenfalls durch einen verstärkten Antisemitismus und die Aktivitäten der AfD, die der Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall führt, herausgefordert. Wir halten dagegen und setzen auf einen starken Staat. Für uns ist der Staat kein Selbstzweck, sondern er ist der Garant für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Pluralität, Respekt und Toleranz. Um allen Menschen in unserem Land zu ermöglichen, in Freiheit und Sicherheit zu leben, setzen wir uns als SPD für tatkräftige und handlungsfähige Sicherheitsbehörden sowie eine Justiz ein, die Gefahren für unsere Demokratie vorbeugend entgegentreten und diese auch personell und technisch konsequent bekämpfen können.

1. Widerstandsfähiger Staat - 1.1 Demokratie geht vom Volke aus

Eine Demokratie kann immer nur von der großen Mehrheit demokratisch denkender und handelnder Bürgerinnen und Bürger getragen und auch verteidigt werden. Es liegt an uns allen täglich dafür einzustehen, dass auch diejenigen ihre Meinung äußern können, die wir nicht teilen. Wir müssen Spaltung und Hetze entschieden entgegentreten. Nicht immer ist das einfach und doch sorgen kleine Gesten wie das Einstehen für Menschen, die etwa in einer U-Bahn bedroht, beleidigt oder sexistisch belästigt werden dafür, genau jenen Zusammenhalt zu schaffen, der uns verloren zu gehen scheint.

1.2 Absicherung demokratischer Institutionen

In Polen und Ungarn wurde uns schmerzlich vor Augen geführt, wie Populisten insbesondere die Justiz, die Medien und die Kultur als ihren Spielball missbrauchen und gezielt attackieren. Dies macht deutlich, dass wir auch in unserem Bundesland unsere Institutionen verfassungsfest machen müssen. Dies gilt in erster Linie für den Verfassungsgerichtshof, der für Baden-Württemberg in vielfältigen verfassungsrechtlichen Streitigkeiten entscheidet und dabei eine schützende Grundposition mit Blick auf Grundrechte, den Schutz von Minderheiten und Grundprinzipien wie der freien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder Sozialstaatlichkeit einnimmt.

Wir brauchen Mechanismen, den Verfassungsgerichtshof vor möglichen Angriffen zu schützen. Im Hinblick auf die Lehren, die man beispielsweise aus der Absenkung des Pensionsalters bei Richterinnen und Richtern in Polen ziehen kann, fordern wir die geübte Praxis, pensionierte Richterinnen und Richter nicht automatisch ausscheiden zu lassen, in eine gesetzliche Normierung zu überführen. Wir benötigen eine Regelung in der Verfassung, dass der Spruchkörper als solches geschützt wird und auch dann entscheidungsfähig bleibt, wenn eine Nach- oder Ergänzungswahl im Landtag zu keiner Entscheidung führt. Hierzu müssen wir im Einvernehmen mit den anderen demokratischen Fraktionen eine Entscheidung treffen. Wir müssen außerdem verhindern, dass einfachgesetzliche Verfahrensregelungen geschaffen werden können, die den Verfassungsgerichtshof in seiner Arbeit beeinträchtigen könnten. Hierzu fordern wir die Durchführung einer wissenschaftlichen Analyse, die sich intensiv mit den demokratischen Strukturen und Prozessen in Baden-Württemberg auseinandersetzt.

Sie soll prüfen, welche Risiken für die Demokratie - insbesondere hinsichtlich der Verfahrensregelungen im Landtag, den Regelungen zum Verfassungsgerichtshof und dem Landesamt für Verfassungsschutz - in unserem Land bestehen, sollten extremistische Kräfte weiter erstarken. Ein besonderer Fokus soll auch darauf gelegt werden, welche Spielräume eine autoritäre Partei auf Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg Offenburg, 16.11.2024 Landesebene hätte, um ihre Macht zum Schaden der Demokratie einzusetzen. Ggf. sind die Ergebnisse der Analyse schnellstmöglich in politisches Handeln zu übersetzen. Nicht nur der Verfassungsgerichtshof, auch unsere kommunale Selbstverwaltung muss vor der Einfussnahme von Verfassungsfeinden geschützt werden. Auf kommunaler Ebene fnden die demokratischen Prozesse statt, deren Ergebnisse unmittelbar vor Ort spürbar werden. Wenn kommunale Wahlämter von Antidemokraten besetzt werden, gefährdet dies unsere Demokratie. Wir fordern daher, dass Personen, die wegen demokratiefeindlicher Straftaten, wie beispielsweise Volksverhetzung oder dem Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen verurteilt wurden, von der Wählbarkeit ausgeschlossen werden können. Hierzu streben wir einen parteiübergreifenden Konsens der demokratischen Parteien an, bei welchen Straftatbeständen dies zur Anwendung kommen kann.

2. Konsequenter Staat

Die aktuellen Bedrohungen erfordern, dass wir die Abwehrkräfte unserer Demokratie gegen ihre Feinde noch intensiver als bisher in den Blick nehmen und diese verstärken. Dazu gehört insbesondere, dass der Staat mit allen rechtsstaatlichen Mitteln und konsequent gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen, Strukturen, Vereine, Parteien und auch Einzelpersonen vorgehen können muss. Die zuletzt von SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochenen Verbote der Neonazi-Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ oder der internationalen Organisation Samidoun als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene sind ein starkes Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Auch in Baden-Württemberg muss unmissverständlich klar sein: Organisationen und Vereine, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung stellen, bekommen es mit unserem Rechtsstaat zu tun. Wenn in unserem Land beispielsweise in salafstischen Gebetsräumen Hass, Hetze und Antisemitismus verbreitet werden, wenn man dort zu Gewalt aufruft oder sie gar feiert – dann schließen wir diese Räume. Wir unterscheiden nicht zwischen auslandsbezogenem und inländischem Rechtsextremismus. Wir handeln nach gleichen Maßstäben. Wir setzen uns für ein Verbot der Grauen Wölfe ein und ihrem entsprechenden Erkennungszeichen wie z.B. dem Wolfsgruß. Ein Verbot ist überfällig. Menschen, die nach Deutschland kommen und hier schwere Straftaten begehen, müssen nach der Verbüßung ihrer Strafe konsequent abgeschoben werden. Wer die Freiheiten, die unser Land gewährt, missbraucht, verspielt jedes Bleiberecht.

2.1 Verfassungsschutz als Frühwarnsystem

Der Verfassungsschutz ist wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur unseres Landes und als Frühwarnsystem zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung unerlässlich. Für uns als SPD steht dabei - offenbar anders als für die AfD - außer Frage, dass das Landesamt für Verfassungsschutz als eigenständige Behörde frei von parteipolitischer Einflussnahme und ausschließlich auf Grundlage der geltenden Gesetze über Maßnahmen zum Schutz unserer Verfassung entscheidet. Neben radikalen Terrorgruppen im herkömmlichen Sinn nimmt insbesondere der sogenannte „führerlose Widerstand“, d.h. unabhängig voneinander handelnde Täter mit einem gemeinsamen ideologischen Überbau, eine immer größere Bedeutung innerhalb der terroristischen Szene ein. Die Bekämpfung dieser Art von Tätern mit polizeilichen und geheimdienstlichen Mitteln ist wesentlich schwerer, da hier herkömmliche Anknüpfungspunkte in der interaktiven Kommunikation fehlen. Das Landesamt für Verfassungsschutz muss personell und technisch so ausgestattet sein, dass es Bedrohungen durch politischen Extremismus, Terrorismus sowie Spionage rechtzeitig erkennen und einschätzen kann. Neben Investitionen in die Ausstattung ist eine zeitgemäße Unterbringung des Landesamtes unabdingbar. Davon sind wir derzeit weit entfernt. Deshalb wollen wir das Landesamt in Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg Offenburg, 16.11.2024 neuen und den Herausforderungen angemessenen Räumlichkeiten unterbringen. Dies muss nicht zwangsläufig in der Landeshauptstadt erfolgen. Verfassungsfeindliche Bestrebungen haben zugenommen und sich gewandelt.

So hat sich beispielsweise das Internet mit allen Plattformen wie Messenger, Telegram, soziale Netzwerke oder Gamingplattformen zum zentralen Raum für extremistische (Selbst-) Radikalisierung entwickelt. Der Verfassungsschutz benötigt ausreichend Ressourcen, um diese Phänomene zu überwachen und Maßnahmen zu entwickeln. Deshalb sind auch weitreichende nachrichtendienstliche Eingriffsbefugnisse erforderlich, um mit den Verfassungsfeinden „auf Augenhöhe“ agieren zu können. Die Eingriffsbefugnisse müssen dabei selbstverständlich den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Stand halten können. Wir bekennen uns als SPD klar zum Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei, allerdings braucht es nach unserer Überzeugung eine intensivere Interaktion, insbesondere auch mit den Ordnungs- und Waffenbehörden vor Ort. So ist es beispielsweise keinesfalls hinnehmbar, dass Rechtsextremisten und Reichsbürger mit staatlicher Erlaubnis Waffen besitzen dürfen. Ein starker Verfassungsschutz braucht auch eine starke parlamentarische Kontrolle. Unter der grün-roten Regierungsmehrheit wurde 2015 in Baden-Württemberg das sog. G 10-Gremium erstmals durch die Einrichtung eines Parlamentarisches Kontrollgremiums (PKG) abgelöst, das die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz überwacht. Fast zehn Jahre danach ist es an der Zeit, die Kontrollbefugnisse des PKG den in den vergangenen Jahren steigenden Anforderungen ebenfalls anzupassen. Um eine strukturelle Kontrolle auch künftig effektiv zu gewährleisten, fordern wir - analog der Bundesebene - die Einrichtung eines Ständigen Bevollmächtigten, der das PKG dauerhaft als Hilfsorgan unterstützt und der insbesondere im Auftrag und auf Weisung des Gremiums ausgewählte Sachverhalte näher überprüfen kann. Darüber hinaus ist bei der Besetzung der 3-köpfgen G 10-Kommission künftig sicherzustellen, dass auch den Oppositionsfraktionen mindestens ein Vorschlagsrecht bei der Wahl der Mitglieder im Landtag zukommt.

2.2 Starke Polizei

Die zunehmende Verlagerung des gesellschaftlichen Lebens ins Internet führt auch zu einer Verlagerung der Kriminalität. Bei der Verfolgung von Kinderpornographie oder organisierter Kriminalität sind wir auf Erkenntnisse ausländischer Sicherheitsbehörden angewiesen. Bei uns hängt es vom Zufall ab, ob bei einer Anfrage durch Polizeibehörden bei den privaten Internetanbietern noch Daten (insbesondere IP-Adressen und Portnummer) gespeichert sind und herausgegeben werden können, oder ob diese bereits gelöscht wurden. Wir setzen uns dafür ein, dass unter Wahrung der strengen Regelungen, die der EuGH und das BVerfG mit Blick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte zurecht aufgestellt haben, eine verpflichtende Mindestspeicherfrist eingeführt wird. Entscheidend ist dabei, dass diese Regelung die betroffenen Rechtsgüter angemessen abwägt und so die Bürgerinnen und Bürger einerseits den Strafverfolgungsbehörden vertrauen können und andererseits die Polizei mit einer rechtssicheren und verlässlichen Ermächtigungsgrundlage handlungsfähig wird. Dabei bedarf es insbesondere einer klaren Frist.

Zahlen des BKA zeigen, dass bei einer Speicherfrist von etwa 30 Tagen Anfragen in mehr als 90 % der Fälle erfolgreich wären. Eine Abfrage dieser Daten muss zusätzlich unter einem strengen Richtervorbehalt stehen und nur zur Bekämpfung schwerster, katalogartig aufgeführter Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus, des sexuellen Missbrauchs und insbesondere der Kinderpornografe und der organisierten Kriminalität zulässig sein. Die Schaffung neuer gesetzlicher Ermächtigungen alleine genügt aber nicht, wie auch der Fall der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) in Baden-Württemberg zeigt: Seit ihrer Einführung zum 8. Dezember 2017 kam dieses Instrument nicht ein einziges Mal zum Einsatz. Die Quellen-TKÜ ist ein eigentlich wichtiges Werkzeug, weil auf diese Weise auf Kommunikationsdaten zugegriffen werden kann, bevor diese verschlüsselt und versandt werden. Infolge einer zunehmenden Verschlüsselung der Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg Offenburg, 16.11.2024 Kommunikation ist dies ein wichtiges Mittel für die Gefahrenabwehr durch staatliche Sicherheitsbehörden. Jedoch fehlt es an einer technischen Lösung für die Sicherstellung, dass lediglich laufende Kommunikation überwacht wird und nicht auf andere auf dem Gerät liegende Daten zugegriffen wird.

Erforderlich ist es, eine belastbare Rechtsgrundlage für die Verwendung von Quellen-TKÜ in Baden-Württemberg umzusetzen, welche den durch Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Bundesverfassungsgericht gesetzten Rahmen für Online-Überwachung voll ausschöpft, damit Gefahren effektiv durch die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg bekämpft werden können. Andernfalls droht die Gefahr, dass Baden-Württemberg in diesem Bereich abgehängt wird. Attraktivität des Polizeiberufs steigern: Polizeizulagen erhöhen Voraussetzung für eine starke Polizei ist eine starke personelle Ausstattung. Damit der Polizeiberuf auch in Zukunft noch attraktiv ist, braucht es gute Rahmenbedingungen. Wertschätzung der Arbeit, eine gute und moderne Führungskultur, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gute Aufstiegschancen innerhalb der Polizei sind wichtige Bestandteile. Daneben bedarf es finanzieller Verbesserungen. Gerade die Besoldungsgruppen A8 und A9 sind besonders häufig von Einsätzen an Wochenenden, Feiertagen oder in der Nacht betroffen. Die Höhe der lageorientierten Zulage ist schon lange nicht mehr angemessen und wir fordern daher die Anhebung auf mindestens 6,00 € pro Stunde. Dies ist auch eine Wertschätzung für die Arbeit im Streifendienst, der aufgrund des Schichtdiensts mit einer besonderen Belastung einhergeht. 

Für die Polizei suchen wir dringend nach qualifiziertem Nachwuchs und hierfür sind auch finanzielle Anreize notwendig. Deshalb wollen wir insgesamt die Allgemeine Polizeizulage erhöhen. Stärkung der psychologischen Betreuung von Polizist*innen Zu einer starken Polizei gehört es auch, dass wir diese mit einem hinreichenden Angebot an psychologischer Betreuung ausstatten. Polizistinnen und Polizisten sind einem hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt von Straftäterinnen und Straftätern zu erleben und Opfer von Gewalt zu werden, selbst Gewalt im Rahmen des Gewaltmonopols einsetzen zu müssen oder Gewalttaten mit anzusehen, denen andere zum Opfer fallen. Insbesondere der Tod von anderen Menschen und vor allem von Kolleginnen oder Kollegen kann schwere Wunden verursachen.

Dabei ist es wichtig, dass die psychologische Betreuung, wie z.B. der polizeipsychologische Dienst oder polizeiinterne Beratungsstellen, gut und breit aufgestellt ist, damit alle Polizistinnen und Polizisten mit ihren unterschiedlichen Hintergründen, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen Hilfe finden können, wenn sie diese benötigen. Konsequenzen aus dem Fall des Inspekteurs der Polizei Der Fall des Inspekteurs der Polizei hat deutlich ans Licht gebracht, dass Vorfälle sexuelle Belästigung im Bereich der Polizei, aber auch in der übrigen Landesverwaltung, ein Thema ist, das nicht unter den Teppich gekehrt werden darf und der Umgang damit noch stark verbessert werden muss. Es bedarf dafür Dienstvorschriften zum Umgang mit sexueller Belästigung als klares Signal von der Spitze der Polizei, dass solches Verhalten nicht geduldet und Personen, die Missstände offenlegen, geschützt werden. Meldewege für Vorfälle sexueller Belästigung müssen klar festgelegt und kommuniziert werden, die weiteren Schritte inklusive eines Zeitplans müssen klar sein. Es darf nicht sein, dass Opfer von sexueller Belästigung im Unklaren über den weiteren Prozess gelassen werden oder darüber in welchem Zeitraum den Vorwürfen nachgegangen und diese geklärt werden. Daneben ist Prävention sexualisierter Gewalt essentiell, damit es gar nicht erst so weit kommt.

Wir fordern eine breite Auseinandersetzung mit dem Thema innerhalb der Polizei Baden-Württemberg und aller anderen Landeseinrichtungen, auch durch Schulungen, Workshops oder ähnliche Formate für alle Beschäftigten. Der Fall des Inspekteurs der Polizei hat außerdem offengelegt, dass die Spitze der Polizei ihrer Führungsverantwortung nicht gerecht wird. Konspirative Beförderungssitzungen und geheime Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg Offenburg, 16.11.2024 Beförderungslisten müssen endlich der Vergangenheit angehören. Wir fordern, dass nicht mehr alleine die Polizeiführung darüber entscheiden kann, wer in Führungsämter befördert wird, sondern bei der Beurteilung und der Auswahlentscheidung der Hauptpersonalrat effektiv und mit eigenen Rechten eingebunden wird. Hinzukommen muss eine Beteiligung der im Innenministerium zuständigen Abteilung für Personal.

2.3 Handlungsfähiger Rechtsstaat

Jedem muss klar sein, dass mehr Gesetze auch mehr Personalbedarf an den Gerichten oder den Strafverfolgungsbehörden schafft. Richtigerweise hat der Bundesgesetzgeber in den vergangenen Jahren die Gesetzgebung verschärft hat, insbesondere in den Bereichen der Hasskriminalität, der Volksverhetzung, auch im Sexualstrafrecht wurden Rechtslücken geschlossen. Man hat mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz einen weiteren Rahmen geschaffen, damit auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Allein in Baden-Württemberg wurde im Jahr 2023 mit insgesamt 1.514 Straftaten im Zusammenhang mit Hass und Hetze ein neuer Höchststand im 10-Jahres-Vergleich registriert. Ein starker Rechtsstaat definiert sich nicht darüber, dass er Recht setzt, sondern auch dadurch, dass er dem Recht möglichst zügig Geltung verschafft. Im Hinblick auf diese Herausforderungen und die steigenden Verfahrenseingänge in den vergangenen zehn Jahren ist der akute Personalmangel bei den Staatsanwaltschaften im Land unübersehbar und besorgniserregend. Wir fordern die Landesregierung eindringlich auf, hier entsprechend nachzusteuern und ausreichend neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu schaffen. Im ersten Schritt fordern wir 80 zusätzliche Stellen, um eine konsequente, spürbare und schnelle Strafverfolgung sicherzustellen. Gleichzeitig müssen sich die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen auch in der organisatorischen Struktur der Justiz abbilden, einerseits um Synergien zu nutzen, andererseits um ein klares Zeichen zu setzen. Wir unterstützen, dass mit dem neu eingerichteten staatsanwaltschaftlichen Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe die notwendige Spezialisierung zur gezielten und effektiveren Bekämpfung gegen virtuelle Kriminalität vorgenommen wurde. Eine solche Fokussierung fordern wir auch für Straftaten mit einem rechtsextremistischen Hintergrund durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften Rechtsextremismus.

3. Prävention - 3.1 Entschlossen gegen Desinformation und Fake News im Netz

Desinformation, sowohl aus dem Inland sowie aus dem Ausland gesteuert, ist eine politische Strategie mit dem Ziel der Destabilisierung unserer Demokratie. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die mediale Verbreitung von falschen und irreführenden Informationen eine enorme Wirkung auf Mediennutzerinnen und Mediennutzer haben und dass das Vertrauen derjenigen, die unserer Demokratie bereits kritisch gegenüberstehen, weiter sinkt. Sehr entscheidend ist deshalb, Kinder und Jugendliche im Rahmen präventiver Angebote in frühkindlicher Betreuung und weiterführend über die Jugendhilfe in Schulen und Jugendhäusern über zielgruppen- und pädagogisch altersgerechte Medienangebote zu Desinformation und vor allem gezielter Einflussnahme radikaler Kräfte in Social Media zu informieren und sie zu befähigen, Fakten klar von Fake News zu unterscheiden.

Damit wird ein frühestmöglicher und resilienter Kompetenzaufbau von Kindern und Jugendlichen ermöglicht und die Chance eröffnet, dass sich Kinder in einer digitalen Welt eigenständig informieren und verantwortungsvoll agieren können. Ergänzend zu diesem Ansatz sollen Eltern bereits im Rahmen frühkindlicher Bildung durch geschultes Fachpersonal in den Einrichtungen über die Gefahren kritischen Medienkonsums informiert und in einem langfristigen Rahmen begleitet werden. Als Ansatz dienen Schwerpunkt-Elternabende oder Eltern-Kind-Cafés in Kitas, aber auch Beratungsangebote kommunaler Kinderbüros und darauf aufbauend die Stärkung präventiver Angebote in Schulen, Jugendhäusern und Beratung durch die freiwillige Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg Offenburg, 16.11.2024 Erziehungshilfe. Dazu soll das Land Baden-Württemberg die lokale Präventionsarbeit und Demokratiestrategien stärken und mit kommunalen Trägern, Wohlfahrtsverbänden und privaten Anbietern von Kindergärten und Kindertagesstätten in allen baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen Kompetenznetzwerke aufbauen und/oder weiterentwickeln, um eine flächendeckende Präventionsarbeit zu gewährleisten. Dies erfordert ein ganzheitliches Konzept zur Stärkung der Medienkompetenz auf allen Ebenen in unserem Land.

Die Landesanstalt für Kommunikation verfügt bereits über eine hervorragende Expertise im Bereich Kinder- und Jugendschutz und hat zahlreiche Projekte zur Stärkung der Medienkompetenz erarbeitet. Diese sollte stärker als bislang genutzt werden, um Kinder und Jugendliche frühzeitig mit entsprechenden Projekten in die Lage zu versetzen, die Gefahren wie Hass, Mobbing, Cyber-Grooming und Falschinformationen rechtzeitig zu erkennen und sich dagegen zu wappnen. Insbesondere in Zeiten zunehmender Verfügbarkeit von Künstlicher Intelligenz kommt dem eine besondere Bedeutung zu. Auch die Medienkompetenz von Erwachsenen wollen wir flächendeckend stärken. Wir wollen die öffentlich-rechtlichen Medien stärken, damit eine faktenbasierte Berichterstattung gefördert wird.

3.2 Stärkere Landesförderung zivilgesellschaftlichen Engagements

Prävention ist die beste Vorsorge vor extremistischen Straftaten und vor einem Abrutschen in extremistische Szenen. Unter der damaligen SPD-Familienministerin Manuela Schwesig wurde bereits im Jahr 2015 das Bundesprogramm „Demokratie leben“ ins Leben gerufen. Das Land macht sich bislang einen schlanken Fuß und zieht sich weitgehend auf eine Kofinanzierung des Demokratiezentrums Baden-Württemberg auf niedrigem Niveau zurück, ohne dass bis heute ein schlüssiges demokratieförderndes Landeskonzept vorgelegt wurde. Spätestens jetzt brauchen wir aber auch in Baden-Württemberg einen Aufbruch für Demokratie und ein eigenständiges Landesprogramm „Wehrhafte Demokratie“, das darauf abzielt, die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Demokratie aktiv in den Mittelpunkt zu stellen, diese zu stärken und gegen autoritäre und totalitäre Einstellungen zu schützen. Als Ergänzung zu staatlichen Programmen sollen kommunale Strukturen zur Demokratieförderung und Extremismus Prävention gestärkt und Einzelprojekte zivilgesellschaftlicher Träger in unserem Land gefördert und durch Verpflichtungsermächtigungen auf eine verlässliche finanzielle Grundlage gestellt werden, um mit entsprechenden Präventionsprogrammen insbesondere Jugendliche und Kinder robust gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vor Ort und in der Fläche zu machen. Das Landesprogramm ist nach einer Laufzeit von zwei Jahren auf seine Wirksamkeit zu evaluieren und gegebenenfalls an neue Herausforderungen und Entwicklungen anzupassen Der Staat muss auch immer Wege zurück in die demokratische Gesellschaft aufzeigen. Wer sich glaubwürdig von einer verfassungsfeindlichen Ideologie distanziert, dem müssen wir eine Brücke zurück in die Gesellschaft bauen. Allein in Baden-Württemberg beläuft sich das geschätzte Personenpotenzial der extremistischen Kräfte und Teilstrukturen in der AfD (Verdachtsfall) auf 620 Personen. Angesichts der zunehmenden Radikalisierung der AfD fordern wir als SPD gezielte Unterstützung auch für ausstiegswillige AfD-Mitglieder, die einen Ausweg aus der rechtsextremistischen Spirale aus Hass und Hetze suchen. Wie schwer so ein Ausstieg und Parteiaustritt sein kann, hat u.a. die ARD-Dokumentation „Wir waren in der AfD - Aussteiger berichten“ eindrücklich gezeigt. Der Weg raus aus der Extremismus-Spirale kann, auch aufgrund von sozialen oder gar finanziellen Abhängigkeiten, sehr lang und steinig sein. Die AfD ist eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in unserem Land. Gegen diese Gefahr muss sich eine wehrhafte Demokratie verteidigen. Das beim Landeskriminalamt angesiedelte Kompetenzzentrum   gegen Extremismus Baden-Württemberg (konex) verfügt über eine hervorragende Expertise über alle Phänomenbereiche hinweg. Als SPD fordern wir die gezielte Ausweitung und Anpassung bestehender Programme unter anderem auf ausstiegswillige AfD-Mitglieder. Spätestens im kommenden Doppelhaushalt hat die Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass konex und die weiteren zuständigen Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg Offenburg, 16.11.2024 Beratungsstellen im Land finanziell so ausgestattet werden, dass sie auch den zu erwartenden Beratungsbedarf bewältigen können.

3.3 Flächendeckender Ausbau Häuser des Jugendrechts

Die Jugendkriminalität in Baden-Württemberg ist zuletzt wieder gestiegen, insbesondere bei Gewalttaten. Es braucht einen ganzheitlichen Ansatz, Jugendkriminalität wirksam und früh entgegen zu wirken. Die Häuser des Jugendrechts, in denen unterschiedliche Expertinnen und Experten aus den Bereichen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendämtern gemeinsam ins Spiel kommen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, haben sich als Grundidee einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit insbesondere durch optimierte Verfahrensabläufen mit kurzen Kommunikationswegen bewährt. Es kann allerdings nicht sein, dass eine konsequente Bekämpfung von Delinquenz junger Menschen im Land abhängig ist vom Wohnort der jugendlichen Straftäter. Die Häuser des Jugendrechts müssen flächendeckend in allen 17 Landgerichtsbezirken Baden-Württembergs etabliert werden.

3.4 Radikalisierung frühzeitig entgegentreten

Allen Radikalisierungen, egal ob es sich um islamistische oder rechtsextremistische Radikalisierungen handelt, ist gemein, dass sie oft an Jugendliche oder junge Erwachsene gerichtet sind, die in einem Moment der Orientierungslosigkeit vermeintliche Klarheit und Sinn in den angebotenen Deutungen der Welt sehen. Die Aufgabe eines präventiven Staates ist es, zu erkennen aufgrund welcher äußeren Umstände wie eines Schulabbruchs ,Jobverlust oder Diskriminierungserfahrungen Menschen empfänglich für Extremisten werden, welche Räume insbesondere in sozialen Medien genutzt werden, um als Echokammern Menschen   einzufangen und mit attraktiven Gegenmodellen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einzustehen. Insbesondere der Dialog als Mittel zur Vermeidung und zum Abbau von bestehenden Vorurteilen muss dabei genutzt werden. Wer im Austausch und Kontakt mit Menschen steht, wird diese nicht einfach pauschal der Gruppe der „Anderen“ oder der „Fremden“ zuweisen, sondern erkennt in etwa aus einem anderen Land nach Deutschland und Baden-Württemberg geflüchtete Menschen Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde sowie Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. Demokratieförderungsstrategien für Kinder und Eltern sollen flächendeckend in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen Baden-Württembergs bereitgestellt werden.

Gleichzeitig ist es essenziell, dass Lehrplananpassungen zu Demokratieförderung und Rechtsstaatlichkeit für alle Schulzweige stärker berücksichtigt und integriert werden. Diese Maßnahmen sollen durch geschulte Fachkräfte in Kitas und Kindertagesstätten und den geschulten Lehrkörper in allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen altersgerecht und zielgruppenspezifsch angeboten und weiterentwickelt werden. Ein Verbot von nachweislich verfassungsfeindlich tätigen religiösen Einrichtungen und Vereinen (z.B salafstische Moscheen) und die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene mit Moscheen, die auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, zur Prävention von Radikalisierungen und zur Stärkung und Ausbau demokratischer Strukturen in den islamischen Religionsgemeinschaften sind kein Gegensatz, sondern zwei Seiten der gleichen Medaille. Gegen Islamisten greifen wir mit aller Härte durch und lassen und gleichzeitig von Hass und Terror, wie wir ihn zuletzt etwa in Mannheim und Solingen sehen mussten, nicht spalten. Islamismus ist radikal und extremistisch. Islamismus verachtet die Werte, für die unser Land steht, er bekämpft diese Werte. Gleichzeitig gilt: Nur wenn Menschen, die auf dem Weg sind, sich zu radikalisieren, durch demokratische Angebote abgeholt werden können, können wir Radikalisierungen effektiv unterbinden.

3.5 Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen

Uns ist es sehr wichtig, dass ehrenamtliche und hauptamtliche Politikerinnen und Politiker vom Land und den Sicherheitsbehörden geschützt werden. Angesichts der Angriffe auf politisch engagierte Menschen unterstützen wir die Möglichkeit, Veranstaltungen im Voraus bei der Polizei zu melden. So kann die Polizei Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg Offenburg, 16.11.2024 ihre Streifenfahrten darauf abstimmen, was zeigt, dass sie in Baden-Württemberg bereitsteht und wir uns auf sie verlassen können. Ein flächendeckender polizeilicher Schutz aller politischen Veranstaltungen ist jedoch weder realistisch noch wünschenswert. Daher müssen wir uns dafür einsetzen, dass sich die gesellschaftliche Stimmung ändert, die solche Gewalt ermöglicht. Wir müssen entschieden gegen die Verächtlichmachung von Politikerinnen und Politikern, den Staat und demokratische Prozesse sowie gegen die zunehmende Verrohung der Debatten, vor allem im Internet, vorgehen.