Parität - auch im Gericht

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Antragsteller*in: SPD KV Tübingen

Sachgebiet: IR - Innen und Recht

Parität - auch im Gericht

Bei vielen Gerichtsprozessen ist die Richter:innenbank rein männlich besetzt. Dies hat unter anderem mit dem Geschlechterungleichgewicht der Schöff:innenlisten zu tun, insbesondere in den Fällen, in denen es um geschlechterbezogene Gewalt geht, ist dies eine große Belastung für die Betroffenen.

Um eine ausgewogene Geschlechterverteilung und damit eine repräsentative Rechtsprechung zu gewährleisten, fordern wir eine Reform des Auslosungsverfahren für Gerichtsprozesse an den Amts- und Landgerichten in Baden-Württemberg. Konkret fordern wir, die Schöffenlisten in zwei separate Auswahlpools zu unterteilen: einen für weibliche und diverse Schöff:innen und einen für männliche Schöffen. Bei der Besetzung der Kammern soll künftig mindestens ein:e Schöff:in aus dem Pool der weiblichen und diversen Schöffen ausgewählt werden.

Die angestrebte Reform zielt darauf ab, die Vielfalt und Repräsentativität in der Rechtsprechung zu stärken. Eine ausgewogene Geschlechterverteilung erhöht die Akzeptanz und Legitimation von Gerichtsentscheidungen und fördert das Vertrauen in unser Justizsystem.