Keine Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung und die Beihilfe für Beamt:innen

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Antragsteller*in: SPD KV Böblingen, SPD KV Mannheim, SPD KV Tübingen

Sachgebiet: G - Gesundheit und Pflege

Keine Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung und die Beihilfe für Beamt:innen

Die Möglichkeit zur Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung soll gestrichen werden. Zudem soll die Beihilfefähigkeit der Kosten für homöopathische Arzneimittel für die Beamt:innen des Bundes und der Länder nicht mehr bestehen. Schließlich sollen Versorgungsverträge für Homöopathie gemäß § 73 c SGB V nicht mehr zulässig sein.

In diesem Zusammenhang wird die Entscheidung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, gegen den Willen von Landesminister Lucha die Zusatzbezeichnung Homöopathie künftig auch in Baden-Württemberg aus der Weiterbildungsverordnung zu streichen, unterstützt.