Keine Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung und die Beihilfe für Beamt:innen
Antragsteller*in: SPD KV Böblingen, SPD KV Mannheim, SPD KV Tübingen
Sachgebiet: G - Gesundheit und Pflege
Keine Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung und die Beihilfe für Beamt:innen
Die Möglichkeit zur Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung soll gestrichen werden. Zudem soll die Beihilfefähigkeit der Kosten für homöopathische Arzneimittel für die Beamt:innen des Bundes und der Länder nicht mehr bestehen. Schließlich sollen Versorgungsverträge für Homöopathie gemäß § 73 c SGB V nicht mehr zulässig sein.
In diesem Zusammenhang wird die Entscheidung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, gegen den Willen von Landesminister Lucha die Zusatzbezeichnung Homöopathie künftig auch in Baden-Württemberg aus der Weiterbildungsverordnung zu streichen, unterstützt.