INI02: Ohne Kommunen bleibt das Bad trocken - Handlungsfähigkeit unserer Städte, Gemeinden und Landkreise sichern

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Antragssteller:in: SPD-Kreisverband Mannheim, SPD-Kreisverband Rhein-Neckar, SPD-Kreisverband Karlsruhe Land, SPD-Kreisverband Calw, SPD-Kreisverband Heilbronn-Land, SPD-Kreisverband Heilbronn-Stadt

Sachgebiet: INI - Initiativanträge & Resolutionen


Die kommunale Finanznot ist längst im Alltag der Menschen angekommen. Schwimmbäder, Bibliotheken, Jugendhäuser, Kulturangebote, Sportstätten, der ÖPNV, Schulen und die soziale Infrastruktur geraten zunehmend unter Druck. Was als Defizit in kommunalen Haushalten erscheint, bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger weniger Lebensqualität, längere Wartezeiten, ausbleibende Investitionen, den Verlust öffentlicher Angebote und letztendlich die Erfahrung, dass der Staat nicht mehr funktioniert.

Wenn Gemeinden nur noch darüber entscheiden dürfen, welche freiwillige Leistung als Nächstes gestrichen wird, ist die kommunale Selbstverwaltung nicht mehr mit Leben gefüllt. Kommunen sind keine Außenstellen von Bund und Land. Sie sind demokratisch legitimierte Ebenen mit eigenem Gestaltungsauftrag. Die kommunale Finanzkrise gefährdet zunehmend auch die Erfüllung von Pflichtaufgaben. Nahezu alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg haben keinen ausgeglichenen Haushalt mehr.

Erste Landkreise bereiten Klagen gegen die Landesregierung vor, weil das Land rechtswidrig Gelder zur Finanzierung von Pflichtaufgaben wie dem ÖPNV zurückhält. Dies ist ein Offenbarungseid für die gescheiterte Finanzpolitik der grün-schwarzen Landesregierung.

Die SPD Baden-Württemberg unterstützt deshalb den bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ der kommunalen Spitzenverbände am 22. Juni 2026 und erklärt sich solidarisch mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen, die sich in einer historischen Finanzkrise befinden:

  • Die Kommunen leisten mehr als ein Viertel der staatlichen Ausgaben, erhalten jedoch nur einen deutlich geringeren Anteil der staatlichen Einnahmen. Die bestehende Finanzarchitektur ist nicht zukunftsfähig.
  • Immer mehr Aufgaben werden durch Bund und Länder beschlossen, ohne dauerhaft und dynamisch finanziert zu werden. Das widerspricht dem Grundsatz einer fairen Lastenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen.
  • Die kommunale Finanzkrise ist nicht Folge mangelnder Haushaltsdisziplin vor Ort, sondern Ausdruck struktureller Fehlentwicklungen bei der Finanzierung staatlicher Aufgaben. Die kommunalen Hilferufe werden noch immer von der Landesregierung ignoriert und nicht ernst genommen.
  • Handlungsfähige Kommunen sind Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Entwicklung und das Vertrauen in die Demokratie.

Deshalb fordern wir:

1. Wer bestellt, bezahlt

Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss konsequent umgesetzt werden. Neue Aufgaben, Leistungsansprüche und Standards dürfen Kommunen nur übertragen werden, wenn Bund und Länder die vollständige Finanzierung dauerhaft sicherstellen. Zudem müssen die Kommunen im Gesetzgebungsprozess eine stärkere Position bekommen, bspw. durch einen verbindlichen Kommunalcheck oder ein qualifiziertes Anhörungsrecht oder Beteiligungsmöglichkeiten im Grundgesetz z.B. in Artikel 28, wie es die kommunalen Spitzenverbände schon häufig gefordert haben.

2. Kommunen von Sozialausgaben entlasten

Die stark steigenden Sozialausgaben dürfen nicht länger überwiegend von den Kommunen getragen werden. Bund und Länder müssen die kommunale Ebene strukturell entlasten, Reformen zur Ausgabensenkung umsetzen und die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben stärker übernehmen.

3. Kommunale Einnahmen krisenfest aufstellen

Die Gewerbesteuer bleibt das finanzielle Rückgrat der Kommunen. Steuervermeidungsstrategien und Regelungen, die die Bemessungsgrundlage systematisch verkleinern, müssen überprüft und zurückgeführt werden.

Durch konjunkturelle Schwankungen und systematische Steuervermeidung verursachte Mindereinnahmen setzen den Kommunen massiv zu. Wir fordern eine Erhöhung des kommunalen Anteils an der Einkommens- und Umsatzsteuer, um die extreme Volatilität der Gewerbesteuer in Krisenzeiten wirksam abzufedern. Die Einnahmestruktur der Kommunen soll durch höhere Anteile an Gemeinschaftssteuern sowie eine Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung krisenfester ausgestaltet werden, ohne die kommunale Finanzautonomie zu schwächen. Als SPD setzen wir uns deshalb für eine Erbschafts- und Vermögenssteuerreform ein, deren Einnahmen nicht mehr nur an die Länder gehen sollen, sondern einen festen Anteil für Kommunen definiert.

4. Paradigmenwechsel in der Förderpolitik

Die Fördermittelpolitik von Bund und Land muss grundlegend neu geordnet werden. Die bisherige Praxis vieler kleinteiliger, eng zweckgebundener und bürokratisch aufwendiger Förderprogramme bindet in den Rathäusern erhebliche Personalressourcen, ohne die strukturelle Finanznot der Kommunen zu lösen. Gerade kleinere Städte und Gemeinden können dringend benötigte Mittel häufig nicht abrufen, weil Antragstellung, Kofinanzierung, Vergabeanforderungen, Mittelabruf und Verwendungsnachweise in keinem angemessenen Verhältnis zum Fördervolumen stehen.

Die SPD Baden-Württemberg fordert deshalb einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik: Vorrang muss eine auskömmliche kommunale Grundfinanzierung haben. Förderprogramme dürfen diese nicht ersetzen, sondern nur dort ergänzen, wo besondere landes- oder bundespolitische Ziele verfolgt werden. Bestehende Förderprogramme sind systematisch zu bündeln, zu vereinfachen und stärker als mehrjährige, großflächige Investitionsbudgets auszugestalten. Kommunen brauchen verlässliche Mittel, die sie eigenverantwortlich für Schulen, Straßen, Sportstätten, Feuerwehr, Klimaanpassung, Digitalisierung, Barrierefreiheit, soziale Infrastruktur und kommunale Daseinsvorsorge einsetzen können.

  • Künftig müssen Förderprogramme nach folgenden Grundsätzen ausgestaltet werden:
  • weniger Einzelprogramme und dafür größere, ressortübergreifende Förderlinien,
  • mehr pauschalierte Zuweisungen und kommunale Investitionsbudgets statt kleinteiliger Projektförderung,
  • niedrigere Zugangshürden und Bagatellgrenzen, damit auch kleinere Kommunen und kleinere, aber vor Ort wichtige Maßnahmen förderfähig bleiben,
  • deutlich geringere oder finanzkraftabhängig gestaffelte Eigenanteile, bis hin zu vollständiger Förderung bei besonders finanzschwachen Kommunen,
  • mehrjährige Bewilligungen und längere Umsetzungszeiträume, damit Planung, Vergabe und Bau realistisch abgewickelt werden können,
  • einfache digitale Antrags- und Nachweisverfahren mit One-Stop-Ansprechpartnern,
  • pauschalierte Verwendungsnachweise und Stichprobenkontrollen statt flächendeckender Detaildokumentation,

5. Wir nehmen die Landesregierung in Verantwortung

Die grün-schwarze Landesregierung darf sich nicht darauf beschränken, die kommunale Finanzkrise zu verwalten. Der neue Koalitionsvertrag verspricht starke Kommunen und gleichwertige Lebensverhältnisse, bleibt jedoch bislang Antworten auf die akute finanzielle Notlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise schuldig.

Besonders kritisch ist, dass immer mehr Kommunen Gefahr laufen, ihre Haushalte nur noch unter strengen Auflagen der Rechtsaufsicht genehmigt zu bekommen. Diese drohende Zwangsverwaltung ist intransparent und droht, durch finanzielle Handlungsunfähigkeit die Autonomie der Kommunen auszuhöhlen. Dieses Instrument ist jedoch größtenteils selbst geschaffen und wäre durch politischen Handlungswillen, vor allem durch in die Zeit passende neue Vorgaben der Landesregierung für die Rechtsaufsichtsbehörden vermeidbar. Ansätze wie die progressive kommunale Schuldenbremse liefern hierfür Ideen.

Die SPD Baden-Württemberg fordert die Landesregierung deshalb auf,

  • sich auf Bundesebene für eine dauerhafte Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben und eine stärkere Mitbestimmung der Kommunen bei Gesetzgebungsprozessen einzusetzen,
  • die kommunale Finanzausstattung im Land strukturell zu verbessern,
  • die Fördermittelstrukturen zu reformieren und gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden einen Fördermittel-TÜV einzuführen: Jedes bestehende und neue Förderprogramm ist daraufhin zu überprüfen, ob Aufwand, Eigenanteil, Fristen, Nachweispflichten und Förderhöhe für Städte, Gemeinden und Landkreise realistisch leistbar sind.