IR 07 Abwahlmöglichkeit für Bürgermeister:innen
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Antrag IR 07: Abwahlmöglichkeit für Bürgermeister:innen
Antragsteller*in:KV Rottweil
Status: angenommen
Empfehlung der Antragskommission: Annahme
Sachgebiet: IR - Innen und Recht
Der Landesparteitag möge beschließen: Die SPD strebt die Aufnahme einer Bestimmung in die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg an, die eine Abwahlmöglichkeit für Bürgermeister:innen vorsieht. Das Verfahren könnte sich beispielsweise an den Regelungen in § 51 Abs. 7 bis 9 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) orientieren, die im Wortlaut diesem Antrag am Ende angefügt werden.