Änderung des § 177 StGB-Opferschutz bei Vergewaltigung
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Änderung des § 177 StGB-Opferschutz bei Vergewaltigung
Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg in Reutlingen am 18./19. Oktober 2013.
Änderung des § 177 StGB-Opferschutz bei Vergewaltigung
Die SPD setzt sich für eine Reform des § 177 StGB ein. Ziel ist es, die Opfersicht bzw. den Opferschutz bei einer Vergewaltigung zu stärken.