Staatliche Stellen dürfen keine IT-Sicherheitslücken geheim halten: Versionsgeschichte

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31. Oktober 2023

  • AktuellVorherige 11:5111:51, 31. Okt. 2023 Stephan Diskussion Beiträge 419 Bytes +419 Die Seite wurde neu angelegt: „Staatliche Institutionen sind nicht berechtigt, Wissen über Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen geheim zu halten. Erlangtes Wissen über solche Sicherheitslücken müssen dem Hersteller der Systeme zugänglich gemacht werden. Wird die Sicherheitslücke nicht vom Hersteller innerhalb einer bestimmten Frist behoben, ist die Sicherheitslücke auf jedem Fall der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“ Markierung: Visuelle Bearbeitung