Staatliche Stellen dürfen keine IT-Sicherheitslücken geheim halten
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Staatliche Institutionen sind nicht berechtigt, Wissen über Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen geheim zu halten. Erlangtes Wissen über solche Sicherheitslücken müssen dem Hersteller der Systeme zugänglich gemacht werden. Wird die Sicherheitslücke nicht vom Hersteller innerhalb einer bestimmten Frist behoben, ist die Sicherheitslücke auf jedem Fall der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.