Krankenkassenwahlrecht für Beamtinnen und Beamte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der Antrag wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) Baden-Württemberg gestellt.
'''Gremium:''' Landesparteitag
 
'''Sitzung:''' Landesparteitag Freiburg 2020
 
'''Bezeichnung:''' G 7
 
'''Antragsteller:''' Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen Baden-Württemberg
 
'''Empfehlung:''' Annahme
 
'''Beschluss:''' Annahme


== Text ==
== Text ==
Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe [1] erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern.


[1] Hamburger Modell
[1] Hamburger Modell
 
[[Kategorie:Landesparteitag 2020]]
== Beschluss ==
[[Kategorie:2020]]
Annahme.
[[Kategorie:Gesundheit und Pflege]]
[[Kategorie:Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen]]

Aktuelle Version vom 15. Februar 2022, 11:58 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2020

Bezeichnung: G 7

Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen Baden-Württemberg

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe [1] erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern.

[1] Hamburger Modell