Krankenkassenwahlrecht für Beamtinnen und Beamte
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2020
Bezeichnung: G 7
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen Baden-Württemberg
Empfehlung: Annahme
Beschluss: Annahme
Text
Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe [1] erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern.
[1] Hamburger Modell