EEG-Deckelung aufheben: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Der Antrag wurde vom KV Lörrach gestellt. == Text == Die SPD-Fraktion im Bundestag, die SPD-regierten Bundesländer sowie die Umweltministerin werden aufgefordert, die Begrenzung der Einspeisevergütung durch Deckelung der förderfähigen Flächen auf max. 52 Gigawatt (EEG-Novelle 2016) aufzuheben und darüber hinaus die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung weiterhin zu garantieren. == Beschluss == Annahme.“
 
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Der Antrag wurde vom KV Lörrach gestellt.
'''Gremium:''' Landesparteitag
 
'''Sitzung:''' Landesparteitag Freiburg 2020
 
'''Bezeichnung:''' UV 4
 
'''Antragsteller:''' KV Lörrach
 
'''Empfehlung:''' Annahme
 
'''Beschluss:''' Annahme


== Text ==
== Text ==
Die SPD-Fraktion im Bundestag, die SPD-regierten Bundesländer sowie die Umweltministerin werden aufgefordert, die Begrenzung der Einspeisevergütung durch Deckelung der förderfähigen Flächen auf max. 52 Gigawatt (EEG-Novelle 2016) aufzuheben und darüber hinaus die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung weiterhin zu garantieren.
Die SPD-Fraktion im Bundestag, die SPD-regierten Bundesländer sowie die Umweltministerin werden aufgefordert, die Begrenzung der Einspeisevergütung durch Deckelung der förderfähigen Flächen auf max. 52 Gigawatt (EEG-Novelle 2016) aufzuheben und darüber hinaus die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung weiterhin zu garantieren.
 
[[Kategorie:Landesparteitag 2020]]
== Beschluss ==
[[Kategorie:2020]]
Annahme.
[[Kategorie:Umwelt und Verkehr]]
[[Kategorie:Kreisverband Lörrach]]

Aktuelle Version vom 15. Februar 2022, 12:18 Uhr

Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2020

Bezeichnung: UV 4

Antragsteller: KV Lörrach

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Die SPD-Fraktion im Bundestag, die SPD-regierten Bundesländer sowie die Umweltministerin werden aufgefordert, die Begrenzung der Einspeisevergütung durch Deckelung der förderfähigen Flächen auf max. 52 Gigawatt (EEG-Novelle 2016) aufzuheben und darüber hinaus die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung weiterhin zu garantieren.