EEG-Deckelung aufheben: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „Der Antrag wurde vom KV Lörrach gestellt. == Text == Die SPD-Fraktion im Bundestag, die SPD-regierten Bundesländer sowie die Umweltministerin werden aufgefordert, die Begrenzung der Einspeisevergütung durch Deckelung der förderfähigen Flächen auf max. 52 Gigawatt (EEG-Novelle 2016) aufzuheben und darüber hinaus die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung weiterhin zu garantieren. == Beschluss == Annahme.“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| (Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Gremium:''' Landesparteitag | |||
'''Sitzung:''' Landesparteitag Freiburg 2020 | |||
'''Bezeichnung:''' UV 4 | |||
'''Antragsteller:''' KV Lörrach | |||
'''Empfehlung:''' Annahme | |||
'''Beschluss:''' Annahme | |||
== Text == | == Text == | ||
Die SPD-Fraktion im Bundestag, die SPD-regierten Bundesländer sowie die Umweltministerin werden aufgefordert, die Begrenzung der Einspeisevergütung durch Deckelung der förderfähigen Flächen auf max. 52 Gigawatt (EEG-Novelle 2016) aufzuheben und darüber hinaus die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung weiterhin zu garantieren. | Die SPD-Fraktion im Bundestag, die SPD-regierten Bundesländer sowie die Umweltministerin werden aufgefordert, die Begrenzung der Einspeisevergütung durch Deckelung der förderfähigen Flächen auf max. 52 Gigawatt (EEG-Novelle 2016) aufzuheben und darüber hinaus die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung weiterhin zu garantieren. | ||
[[Kategorie:Landesparteitag 2020]] | |||
[[Kategorie:2020]] | |||
[[Kategorie:Umwelt und Verkehr]] | |||
[[Kategorie:Kreisverband Lörrach]] | |||
Aktuelle Version vom 15. Februar 2022, 12:18 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2020
Bezeichnung: UV 4
Antragsteller: KV Lörrach
Empfehlung: Annahme
Beschluss: Annahme
Text
Die SPD-Fraktion im Bundestag, die SPD-regierten Bundesländer sowie die Umweltministerin werden aufgefordert, die Begrenzung der Einspeisevergütung durch Deckelung der förderfähigen Flächen auf max. 52 Gigawatt (EEG-Novelle 2016) aufzuheben und darüber hinaus die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung weiterhin zu garantieren.