Krankenkassenwahlrecht für Beamtinnen und Beamte: Unterschied zwischen den Versionen
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Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern. | Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe [1] erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern. | ||
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Version vom 13. Januar 2022, 13:43 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2020
Bezeichnung: G 7
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen Baden-Württemberg
Empfehlung: Annahme
Beschluss: Annahme
Text
Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe [1] erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern.
[1] Hamburger Modell