Änderung des Landeswahlrechts: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
'''Antragsteller:''' OV Stuttgart-Ost | '''Antragsteller:''' OV Stuttgart-Ost | ||
'''Empfehlung:''' Erledigt durch Annahme von WP | '''Empfehlung:''' Erledigt durch Annahme von [[Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021|WP 1 - Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021]] in Fassung der Antragskommission | ||
'''Beschluss:''' Erledigt durch Annahme von WP | '''Beschluss:''' Erledigt durch Annahme von [[Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021|WP 1 - Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021]] in Fassung der Antragskommission | ||
Version vom 24. Januar 2022, 17:07 Uhr
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2020
Bezeichnung: IR 2
Antragsteller: OV Stuttgart-Ost
Empfehlung: Erledigt durch Annahme von WP 1 - Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 in Fassung der Antragskommission
Beschluss: Erledigt durch Annahme von WP 1 - Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 in Fassung der Antragskommission