Offenlegung von Politikergehältern und mandatsbedingten Entschädigungen

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Offenlegung von Politikergehältern und mandatsbedingten Entschädigungen

Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPD BW am 29. September 2012 in Wiesloch


Offenlegung von Politikergehältern und mandatsbedingten Entschädigungen

Alle SPD-LandesministerInnen bzw. StaatssekretärInnen, SPD-MinisterialdirektorInnen, SPD-Mitglieder des Europäischen Parlaments, SPD-Bundes- und Landtagsabgeordneten aus Baden-Württemberg sowie SPD-BundesministerInnen bzw. StaatssekretärInnen sind verpflichtet, ihre Gehälter sowie alle amts- und mandatsbedingten Entschädigungen auch aus den Beiräten, Zweckverbänden, Aufsichtsräten, Kuratorien etc. offen zu legen.

Diese Daten sollen zusammengetragen und jährlich von der SPD Baden-Württemberg veröffentlicht werden. Es soll zudem berücksichtig werden, was von den Gesamteinkünften behalten werden darf und was abgegeben werden muss. Die Auflistung muss separat und namentlich erfolgen.