Offenlegung von Politikergehältern und mandatsbedingten Entschädigungen
Offenlegung von Politikergehältern und mandatsbedingten Entschädigungen
Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPD BW am 29. September 2012 in Wiesloch
Offenlegung von Politikergehältern und mandatsbedingten Entschädigungen
Alle SPD-LandesministerInnen bzw. StaatssekretärInnen, SPD-MinisterialdirektorInnen, SPD-Mitglieder des Europäischen Parlaments, SPD-Bundes- und Landtagsabgeordneten aus Baden-Württemberg sowie SPD-BundesministerInnen bzw. StaatssekretärInnen sind verpflichtet, ihre Gehälter sowie alle amts- und mandatsbedingten Entschädigungen auch aus den Beiräten, Zweckverbänden, Aufsichtsräten, Kuratorien etc. offen zu legen.
Diese Daten sollen zusammengetragen und jährlich von der SPD Baden-Württemberg veröffentlicht werden. Es soll zudem berücksichtig werden, was von den Gesamteinkünften behalten werden darf und was abgegeben werden muss. Die Auflistung muss separat und namentlich erfolgen.