Gesundheits-Check für Flüchtlinge

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Gesundheits-Check für Flüchtlinge (Antragsbereich G / Antrag 11)

Der Gesundheits-Check – Erstuntersuchung der ankommenden Flüchtlinge – muss aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Die Kosten der Erstuntersuchung dürfen nicht über den Gesundheitsfond, der durch die Beitragszahlern/-zahlerinnen der Krankenversicherung einbezahlt wurde, erfolgen. Dies würde zur erneuten Erhöhung der Beiträge führen und trifft alle Einkommensgruppen.