Mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftsteuer (Antragsbereich SF / Antrag 2)

Die dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses entsprechende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist unzureichend, weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig umgesetzt wurden. Die Privilegierung von Betriebsvermögen ist nach wie vor nur schwerlich mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz vereinbar. Die Mandatsträger der SPD werden deshalb aufgefordert, sich auch weiterhin für die Beseitigung der Privilegierungen bei Steuerbefreiungen für Erben großer Unternehmen und für ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht einzusetzen.

Die Beachtung des Gleichheitssatzes ist dabei freilich nicht der einzige Aspekt von sozialer Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit verlangt gleichrangig auch die Beachtung des Sozialstaatsprinzips: Chancengleichheit und soziale Teilhabegerechtigkeit. Auch wenn diese Ziele nicht in einem Schritt erreichbar sind, muss ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht folgenden Anforderungen genügen:

• Die Erbschaftsteuer muss auch der Herstellung sozialer Chancengleichheit dienen. • Mit der Erbschaftsteuer muss der Staat zielgerichtet auf gleiche Lebenschancen hinwirken. • Der Konzentration des Vermögens muss entgegengewirkt werden. • Anstelle der 10-Jahres-Regelung der Schenkungssteuer und der bisherigen Eingangsstaffelung, muss ein lebenslanger persönlicher Freibetrag von 1 Mio Euro und ein Steuersatz von 40 - 60 % je nach Steuerklasse eingeführt werden. • Die Begünstigung gemeinnütziger Stiftungen muss insbesondere bezüglich der Transparenz und der zivilgesellschaftlichen Beteiligung bei der Kontrolle der Tätigkeit verbessert werden