Keine Arbeitsnehmerüberlassung bei Übergängen zu Werkvertragsvergabe

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Landesparteitag am 14. März 2015 in Singen


Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Übergängen zu Werkvertragsvergabe

Bei der geplanten Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen sollten Geschäftspraktiken unmöglich gemacht werden, bei denen eine Arbeitnehmerüberlassung durch Unternehmen A an Unternehmen B oder umgekehrt der Vorbereitung der Erfüllung einer Aufgabe im Rahmen eines Werkvertrags durch Unternehmen B in Unternehmen A dient.

Zudem ist zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen (insbesondere Kosten) bei der Einholung einer Überlassungserlaubnis für Arbeitgeber, die nicht primär als Verleiher tätig sind, auszugestalten sind, um Missbrauch zu unterbinden.