Vorverlegung des Antragsschlusses

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Version vom 6. Juni 2024, 12:08 Uhr von Stephan (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Vorverlegung des Antragsschlusses '''''Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2007 vom 28. bis zum 29. April 2007 in Aalen''''' Beschluss über die Änderung der Satzung des Juso-Landesverbands Baden-Württemberg; hier: Änderung § 5 Landesdelegiertenkonferenz Neufassung: § 5 Landesdelegiertenkonferenz (6) Das Antragsrecht für die LDK steht den AGen, den KVen und dem Lavo zu. Ordentliche Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der L…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorverlegung des Antragsschlusses

Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2007 vom 28. bis zum 29. April 2007 in Aalen

Beschluss über die Änderung der Satzung des Juso-Landesverbands Baden-Württemberg; hier: Änderung § 5 Landesdelegiertenkonferenz

Neufassung:

§ 5 Landesdelegiertenkonferenz

(6) Das Antragsrecht für die LDK steht den AGen, den KVen und dem Lavo zu. Ordentliche Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der LDK beim Landesverband eingegangen sein. Sie werden den KVen 3 Wochen vor Beginn der LDK zusammen mit dem schriftlichen Rechenschaftsbericht des Lavo in Delegationsstärke zugeschickt. Initiativanträge bedürfen der Unterzeichnung durch 15 Delegierte.