Vorverlegung des Antragsschlusses

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Vorverlegung des Antragsschlusses

Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2007 vom 28. bis zum 29. April 2007 in Aalen

Beschluss über die Änderung der Satzung des Juso-Landesverbands Baden-Württemberg; hier: Änderung § 5 Landesdelegiertenkonferenz

Neufassung:

§ 5 Landesdelegiertenkonferenz

(6) Das Antragsrecht für die LDK steht den AGen, den KVen und dem Lavo zu. Ordentliche Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der LDK beim Landesverband eingegangen sein. Sie werden den KVen 3 Wochen vor Beginn der LDK zusammen mit dem schriftlichen Rechenschaftsbericht des Lavo in Delegationsstärke zugeschickt. Initiativanträge bedürfen der Unterzeichnung durch 15 Delegierte.