Datenschutz ist VerbraucherInnenschutz – Maßnahme zur Verringerung des datenschutzrechtlichen Vollzugsdefizits im Internet

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Datenschutz ist VerbraucherInnenschutz – Maßnahme zur Verringerung des datenschutzrechtlichen Vollzugsdefizits im Internet

Beschluss der Juso-Landesdelegiertenkonferenz 2010 vom 08. bis zum 09. Mai 2010 in Konstanz

Wir fordern, gemäß der von der Verbraucherzentrale Bundesverband erhobenen Forderung1 vom 18.11.2008, das Bundesdatenschutzgesetz und sonstige Datenschutzregelungen als VerbraucherInnenschutzgesetz im Sinne des Unterlassungsklagengesetz gesetzlich anzuerkennen, um eine bessere Verfolgung von Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen zu ermöglichen.