Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)
Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)
Folgende Änderungen sollen im PsychThG wirksam werden:
1. Angemessene Vergütung während aller praktischer Phasen der Ausbildung, die sich mindestens nach TVöD 13 richtet.
2. Abschaffung der Kosten für die postgraduale Ausbildung.
3. Master-Abschluss als Grundlage für die postgraduale Ausbildung als psychologische Psychotherapeut*in.
4. Erleichterter Zugang zu BAföG unter Gleichsetzung der Richtlinien für Schüler*innen.
5. Umbenennung in PsychotherapeutInnengesetz