Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Version vom 10. Juni 2024, 13:31 Uhr von Stephan (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) Folgende Änderungen sollen im PsychThG wirksam werden: 1. Angemessene Vergütung während aller praktischer Phasen der Ausbildung, die sich mindestens nach TVöD 13 richtet. 2. Abschaffung der Kosten für die postgraduale Ausbildung. 3. Master-Abschluss als Grundlage für die postgraduale Ausbildung als psychologische Psychotherapeut*in. 4. Erleichterter Zugang zu BAföG unter Gleichsetzung der Richtli…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)

Folgende Änderungen sollen im PsychThG wirksam werden:

1. Angemessene Vergütung während aller praktischer Phasen der Ausbildung, die sich mindestens nach TVöD 13 richtet.

2. Abschaffung der Kosten für die postgraduale Ausbildung.

3. Master-Abschluss als Grundlage für die postgraduale Ausbildung als psychologische Psychotherapeut*in.

4. Erleichterter Zugang zu BAföG unter Gleichsetzung der Richtlinien für Schüler*innen.

5. Umbenennung in PsychotherapeutInnengesetz