Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)

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Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG)

Folgende Änderungen sollen im PsychThG wirksam werden:

1. Angemessene Vergütung während aller praktischer Phasen der Ausbildung, die sich mindestens nach TVöD 13 richtet.

2. Abschaffung der Kosten für die postgraduale Ausbildung.

3. Master-Abschluss als Grundlage für die postgraduale Ausbildung als psychologische Psychotherapeut*in.

4. Erleichterter Zugang zu BAföG unter Gleichsetzung der Richtlinien für Schüler*innen.

5. Umbenennung in PsychotherapeutInnengesetz