Mitgliederentscheid zu Koalitionsverträgen auf Landesebene verbindlich einführen

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Mitgliederentscheid zu Koalitionsverträgen auf Landesebene verbindlich einführen

Mitgliederentscheid zu Koalitionsverträgen auf Landesebene verbindlich einführen

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen, auf dem Landesparteitag am 09. – 10. Oktober 2015 in Mannheim folgende Erweiterung des § 17 des Status der SPD Baden-Württemberg zu beantragen:

§ 17 Mitgliederentscheid Die Vorschriften der §§ 13 und 14 des Organisationsstatuts der SPD gelten für den Bereich des Landesverbandes Baden-Württembergs entsprechend. Darüber hinaus ist vor Abschluss eines Koalitionsvertrages auf Landesebene ein Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag durchzuführen