Mitgliederentscheid zu Koalitionsverträgen auf Landesebene verbindlich einführen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Mitgliederentscheid zu Koalitionsverträgen auf Landesebene verbindlich einführen
Mitgliederentscheid zu Koalitionsverträgen auf Landesebene verbindlich einführen
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen, auf dem Landesparteitag am 09. – 10. Oktober 2015 in Mannheim folgende Erweiterung des § 17 des Status der SPD Baden-Württemberg zu beantragen:
§ 17 Mitgliederentscheid Die Vorschriften der §§ 13 und 14 des Organisationsstatuts der SPD gelten für den Bereich des Landesverbandes Baden-Württembergs entsprechend. Darüber hinaus ist vor Abschluss eines Koalitionsvertrages auf Landesebene ein Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag durchzuführen