Krankenkassenwahlrecht für Beamtinnen und Beamte
Der Antrag wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) Baden-Württemberg gestellt.
Text
Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern.
[1] Hamburger Modell
Beschluss
Annahme.