Krankenkassenwahlrecht für Beamtinnen und Beamte

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Der Antrag wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) Baden-Württemberg gestellt.

Text

Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern.

[1] Hamburger Modell

Beschluss

Annahme.