Krankenkassenwahlrecht für Beamtinnen und Beamte

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Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2020

Bezeichnung: G 7

Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen Baden-Württemberg

Empfehlung: Annahme

Beschluss: Annahme

Text

Die SPD setzt sich dafür ein, dass neue Beamtinnen und Beamten künftig auch in Baden-Württemberg ein Wahlrecht zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe und einer pauschalen Beihilfe [1] erhalten. Das Beamtengesetz ist entsprechend zu ändern.

[1] Hamburger Modell