Änderung Landtagswahlrecht
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Änderung Landtagswahlrecht
Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg in Reutlingen am 18./19. Oktober 2013.
Änderung Landtagswahlrecht
Die SPD Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass das Landtagswahlrecht dahin gehend geändert wird, dass noch in dieser Legislatur ein Listenwahlrecht mit zwei Stimmen eingeführt wird.
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, den Koalitionsvertrag hinsichtlich der Überprüfung des Landtagswahlrechtes in diesem Sinne umzusetzen Ein entsprechender Gesetzentwurf soll rechtzeitig vor den nächsten Landtagswahlen verabschiedet werden.