AS02: Gleichstellung wirksam umsetzen: Schutz, Prävention und Hilfsangebote in den Landkreisen stärken
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Antragssteller:in: SPD-Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald
Sachgebiet: AS - Arbeit & Soziales
- Die SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0 zügig, verbindlich und flächendeckend umgesetzt wird. Die Gleichstellungsstrategie des Landes soll dabei als ergänzender gleichstellungspolitischer Rahmen berücksichtigt werden.
- Ein besonderer Schwerpunkt soll auf der Aufklärung und Prävention gegen geschlechtsspezifische Gewalt sowie auf der besseren Sichtbarkeit und Erreichbarkeit von Hilfsangeboten in den ländlich geprägten Landkreisen liegen.
- Dafür sollen bestehende Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsstrukturen vor Ort gestärkt und besser miteinander vernetzt werden, insbesondere Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Schulen, Jugendhilfe, Vereine und weitere lokale Präventionsakteurinnen und -akteure. Das Ziel muss es letztendlich sein, dass Gewalt weniger ausgeübt wird. Deshalb braucht es einen Ausbau von Beratungsstellen für Täter*innen und tatgeneigte Personen sowie Beratungsstellen zur Schlichtung.
- Die SPD Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, die Maßnahmen des Landesaktionsplans zur öffentlichen Bekanntmachung der Istanbul-Konvention, der Hilfsangebote für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sowie der Zugangswege zu Schutz und Beratung in den ländlichen Regionen gezielt auszubauen. Dabei sind die Informations- und Zugangswege barrierearm, mehrsprachig und niedrigschwellig zu gestalten, insbesondere für Frauen mit Behinderung, mit Migrationshintergrund und in anderen besonderen Lebenslagen.
- Die SPD Baden-Württemberg setzt sich für eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen durch das Land ein. Schutz und Unterstützung für Frauen und ihre Kinder in den Landkreisen sollen je nach Sicherheitslage wohnortnah oder bewusst außerhalb des Wohnortes möglich sein und unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen gewährleistet werden. Nicht nur im Bereich des Gewaltschutzes für Frauen, insbesondere Frauen mit Kindern, besteht ein großer Verbesserungsbedarf, sondern auch für Menschen mit einem diversen Geschlecht und Männer. Auch hierfür bedarf es gesonderter Angebote.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, die Umsetzung des Landesaktionsplans 2.0 als Brücke für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg in konkrete und terminierte Teilziele zu überführen, regelmäßig über den Umsetzungsstand zu berichten und die Wirksamkeit der Maßnahmen in den Landkreisen gesondert zu evaluieren.