Allgemeines Vorkaufsrecht von Kommunen an bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Gremium: Landesparteitag

Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2021

Bezeichnung: IR 06

Antragsteller:in: KV Karlsruhe-Stadt

Status: angenommen in geänderter Fassung

Empfehlung der Antragskommission: Annahme in geänderter Fassung

Sachgebiet: IR - Innen und Recht

Text

Zur Ordnung und zur Steuerung des Boden- und Wohnungsmarktes sowie zur Erleichterung einer Bodenvorratspolitik setzt sich die SPD noch in dieser Legislaturperiode für die Einräumung eines allgemeinen Vorkaufsrechts nach Verkehrswert durch Kommunen an bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Wohnungen auf Ihrem Gemeindegebiet ein. Zur Ausübung des Vorkaufsrechts sind keine Gründe anzugeben. Vom Gesetzgeber sind Regelungen zu treffen, die es rechtfertigen, Rechtsgeschäfte zu versagen, wenn der Kaufpreis des Grundstückes bzw. der Wohnung in einem groben Missverhältnis zum Wert steht. Spezialgesetzliche Vorkaufsrechte und Wechsel des Eigentums in der Familie stehen im Rang vor dem allgemeinen Vorkaufsrecht der Kommunen.