Bürgerinnengeld ohne Sanktionen - für einen modernen Sozialstaat

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Bürger*innengeld ohne Sanktionen - für einen modernen Sozialstaat

Das Bürger*innengeld soll eine Wende in der Arbeitslosenversicherung darstellen: neu, fairer, mit besseren Chancen für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und einer „Vertrauensperiode“ von 6 Monaten, in denen die Sanktionierung der Grundsicherung ausgesetzt ist.

Uns Jusos reicht eine Vertrauensperiode nicht aus. Die Sanktionen sind in jedem Fall abzuschaffen. Bei ALG2, künftig Bürger*innengeld, handelt es sich um eine Grundsicherung. Abzüge hiervon schließen ein menschenwürdiges Überleben aus.

Dem Ruf nach Sanktionen liegt oft das populistische Bild des faulen Arbeitslosen zugrunde – Diesem verzerrten Bild dürfen wir uns nicht anschließen. Für uns Jusos ist klar: Bei der Ausgestaltung des Bürger*innengeldes muss die bestmögliche Unterstützung der Betroffenen im Vordergrund stehen.

Deshalb fordern wir die sofortige Beendigung von Sanktionierungen der Grundsicherung.

Bei ALG 2, bzw. künftig Bürgergeld handelt es sich um einen Regelsatz, welcher sich nach den niedrigsten Lebenserhaltungskosten richtet. Wird dieser Satz gekürzt, ist ein menschenwürdiges (Über-)Leben unter keinen Umständen mehr möglich.

Damit den Menschen langfristig und nachhaltig geholfen werden kann, benötigt es keine Sanktionen oder Druck, sondern einen respektvollen und menschenwürdigen Umgang.

Die gelingende Beziehungsarbeit ist nachweislich der größte Wirkungsfaktor bei der Wiedereingliederung von Menschen. Es bedarf der ganzheitlichen Betrachtung des Menschen, um ihn dort abzuholen, wo dieser momentan steht.

Stattdessen ist die Durchsetzung des § 16h SGB II anzustreben, welcher niedrigschwellige Angebote für Menschen in prekären Situationen bietet, die vom Jobcenter nicht mehr zu erreichen sind.

Mit § 16h SGB II konnten viele Menschen, durch Modellprojekte wie das „Projekt Respekt“ in Stuttgart, die Jugendbüros in Esslingen oder „we care“ in Mainz, erreicht werden.

Die Verstetigung der Modellprojekte ermöglicht eine kontinuierliche Anlaufstelle für schwer erreichbare Zielgruppen. Diese erachten wir als notwendig, da die Laufzeit von Modellprojekten auf lediglich zwei bis fünf Jahre beschränkt ist.

Begründung Mit dem § 16h SGB II wurden in der Kinder- und Jugendarbeit erste wichtige Wege für niedrigschwellige Zugänge zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten bereitet. Da nicht nur Kinder- und Jugendliche diese engmaschige Unterstützung benötigen, fordern wir hier eine Erweiterung bzw. Öffnung der Zielgruppe.

Neben der normativen Begründung unserer Forderung, ist das Wegfallen der Sanktionen und die Anhebung des Arbeitslosengelds II auch volkswirtschaftlich geboten.

Grund sind die Reservationslöhne, welche eng mit den Arbeitslosengeldern verbunden sind. Doch zunächst, was sind Reservationslöhne? Der Reservationslohn ist der Lohn, zu dem ein*e Arbeitnehmer*in gerade noch bereit ist, seine Arbeitskraft anzubieten. Liegt der Lohn, den ein*e Arbeitnehmer*in erhalten würde, unter diesem, so bietet er seine Arbeitskraft nicht an.

Die Arbeitslosengelder spielen hier eine wichtige Rolle: Da die allermeisten Menschen gezwungen sind ihre Arbeitskraft zu verkaufen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und darüber hinaus auch arbeiten wollen (siehe oben), liegt der Reservationslohn in der Regel auf dem Niveau der Arbeitslosengelder, da unter diesem Niveau die eigene Arbeit von Nachteil für das Individuum bzw. des von ihm abhängigen Umfelds ist.

Angesichts des ohnehin schon niedrigen Arbeitslosengelds wirken Sanktionen besonders negativ: sie senken die Reservationslöhne noch weiter ab, da sie Menschen zwingen ihre Arbeit auf, teilweise sogar unter dem Niveau des Arbeitslosengeldes II zu verkaufen, da sie sonst mit weiteren Strafen rechnen müssen. Unternehmen können ihre Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor (vornehmlich Minijobs) ausbauen, wissend dass Bewerber*innen, welche über das Jobcenter vermittelt werden, kaum eine Wahl haben und die Stelle antreten müssen, was besonders Gewerkschaften bei Lohnverhandlungen in die Quere kommt und negative Folgen für die Lohnverhandlungsposition der meisten Arbeitnehmer*innen nach sich zieht.

Auch der Mindestlohn wird hierbei ausgehebelt: zwar gilt dieser grundsätzlich, jedoch wird seine Wirkung durch den stark wachsenden Niedriglohnsektor eingeschränkt. Dies liegt an Minijobs, welche durch kurze Arbeitszeiten die Lohnzahlungen stark begrenzen. Zudem sind Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausgeschlossen. Dabei geht es vor allem um die Höhe des monatlichen Entgeltes.