B 05 Schwimmen in Baden-Württemberg sichern - energieeffizient und klimaneutral
Antrag B 05: Schwimmen in Baden-Württemberg sichern - energieeffzient und klimaneutral
Antragsteller*in: KV Konstanz, KV Rastatt/Baden-Baden, KV Tübingen
Status: angenommen in geänderter Fassung
Empfehlung der Antragskommission: Annahme
Sachgebiet: B - Bildung
Schon während der Pandemie waren es vor allem die Jüngsten unserer Gesellschaft, die unter den veränderten Bedingungen sowie den damit einhergehenden Einschränkungen zu leiden hatten. Viele Kinder in Baden-Württemberg können nicht schwimmen. Dies liegt auch daran, dass Schwimmen als Teil des Sportunterrichts selten stattfindet und immer mehr Schwimmbäder geschlossen werden. Nach aktuellen Zahlen der DLRG lernen nur noch 26 Prozent der Kinder das Schwimmen in der Grundschule - ein Weckruf für die Landespolitik! Außerdem sind Schwimmbäder mehr als ein Lernort. Es sind Treffpunkte in der Kommune, im Stadtviertel, wo die verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen zusammenkommen. Schwimmbäder bieten für Menschen in beengten Wohnverhältnissen Freiraum, für Kinder, deren Familien das Geld für Ausflüge oder Urlaub fehlt, einen Raum zum Austoben. Kurz: ein Raum für Begegnung und Bewegung. Deshalb müssen neben Schwimmzeiten für Kurse, Schule und Vereine auch immer öffentliche Nutzungszeiten gewährleistet sein. Was von Steuerzahler:innen bezahlt wird, muss auch von ihnen nutzbar sein, auch ohne Vereinsmitglied zu sein oder einen Kurs zu belegen. Mussten in den vergangenen beiden Jahren viele Schwimm- und Hallenbäder bereits geschlossen bleiben, leiden sie durch die Auswirkungen des russischen Überfalls auf die Ukraine, der Gasknappheit sowie der nachfolgenden Energiepreise auch heute: Während im Juli 2022 mindestens 45 der noch 704 kommunal geführten Bäder durch die Preissteigerungen in ihrer Existenz bedroht waren, verwies das baden-württembergische Innenministerium unter Thomas Strobl (CDU) lediglich darauf, dass die Finanzierung und Verwaltung in Verantwortung der Kommunen liege. Diese sollten als kleinste organisatorische Einheit einmal mehr für die Mehrkosten geradestehen. Bei dieser Debatte, welche regelmäßig durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (B90/Die Grünen) ad absurdum geführt wird, geht es jedoch keinesweges um Luxusgüter – stattdessen sind Schwimm- und Hallenbäder substantieller Bestandteil der Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Denn: Schwimmen wird heute nicht in der Donau erlernt, sondern in Schulen und Vereinen, die auf eine solide Infrastruktur angewiesen sind. Nur noch jede vierte Grundschule hat Zugang zu ausreichend Schwimmflächen. Diesem Trend wollen wir entgegentreten, unsere Schwimm-Infrastruktur muss in öffentlicher Hand bleiben und zukunftsfähig gemacht werden! Mit großer Sorge blicken wir daher auf die tagesaktuellen Debatten zur Schließung von Schwimmbädern während der Winterzeit. Klar ist: Jeder Bereich muss einen Beitrag zur Milderung der aktuellen Gas- und Energiekrise leisten. Es gilt in dieser Notlage, die Einsparziele für die nächste Heizperiode zu sichern sowie private Verbraucher:innen Ausfällen im Strom- und Gasbereich zu schützen. Gleichzeitig muss die Schließung von Schwimmanlagen, die nicht reine “Spaß-” oder “Wellnessbäder” sind, bestmöglich vermieden werden. Langfristig benötigt die Vielfalt der Bäderlandschaft in Baden-Württemberg umfängliche Förderungen. Wir wollen eine Trendwende hin zur Sicherung bestehender Infrastruktur und dem Aufbau von mehr Schwimmfläche einleiten. Folgende Maßnahmen müssen dafür seitens des Landes getroffen werden:
- Auflage des kurzfristig angelegten “Solidarpakt Bäder in Baden-Württemberg”. In diesem verpfichtet sich das Land zur Übernahme von 80% der zusätzlich entstandenen Heiz- und Stromkosten der Bäder in Baden-Württemberg, vorläufig in den Jahren 2022 und 2023. Maßgeblich für die Berechnung ist hierbei die Differenz zu den durchschnittlichen Kosten im Jahr 2019. Die Förderung ist gleichzeitig an die Einstellung von nicht zwingend notwendigen Attraktionen wie etwa Rutschen, Wellenbäder, beheizte Außenbecken und Saunen geknüpft. Zusätzlich sollen die Bäder nach Möglichkeit die durchschnittliche Wassertemperatur um bis zu zwei Grad Celsius senken, entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Damit wollen wir die beiden übergreifenden Ziele, den Erhalt der Bäderlandschaft, für das Schwimmenlernen von Kindern und Jugendlichen sowie die notwendige Reduzierung des Gasverbrauchs in allen Bereichen vereinen.
- Auflage des langfristig angelegten “Förderprogramm energieeffiziente Bäder in Baden-Württemberg” mit einem jährlichen Fördervolumen von 150 Millionen Euro. Die Förderung des Landes ist dabei gedeckelt auf 50% der Investitionskosten bzw. maximal 10 Millionen Euro je Projekt. Die Mittel sind an die Sanierung bzw. den Neubau von Schwimmbädern nach dem Passivhaus-Konzept gebunden. In ersten Modellprojekten konnten dabei rund 70% der Wärmeenergie und 40% des Strombedarfs eingespart werden. Zu den geforderten Maßnahmen des Förderprogramms gehört entsprechend des Passivhaus-Konzeptes u.a. die entsprechende thermische Isolierung von Außenwänden und Glasfronten. Außerdem müssen Lüftungsanlagen grundsätzlich mit automatischen Reglern und Wärmerückgewinnung verbaut werden. Durch digitale Vernetzung kann der Betrieb von Lüftungsanlagen so an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Um die notwendige Energie- und Wärmegewinnung möglichst effzient und nachhaltig zu gestalten, setzen wir auf Wärmepumpen sowie mit anderen Konzepten der Sektorkopplung betriebene Blockheizkraftwerke. Damit wollen wir unsere Bäderlandschaft vielfältig und zukunftssicher machen. Dazu gehört nicht zuletzt, die Bäder nachhaltig aufzustellen und die Klimaziele zu erreichen.
- Einsetzung eines “Fördertopf Seepferdchen” in Höhe von 2 Mio Euro jährlich. Daraus soll das Förderprogramm für Anfängerschwimm-AGs der Stiftung Sport in der Schule Baden-Württemberg aus Landesmitteln unterstützt werden. Das erfolgreiche Programm ermöglicht die Einrichtung außerunterrichtlicher Schwimm-AGs im Grundschulbereich und leistet so einen wichtigen Beitrag für flächendeckenden Schwimmunterricht. Das Land soll hierbei außerdem auf eine Überprüfung und ggf. Anpassung der entsprechenden Fördersumme pro Schwimm-AG hinwirken. In Ergänzung steht den Kommunen ein Förderfonds zur Verfügung, um Personalengpässe beim Angebot öffentlicher Schwimmkurse auszugleichen. Diese Angebote stehen den Schulen zur Verfügung und werden in Absprache mit ihnen entwickelt, damit alle Kinder Zugang zu den Kursen haben, auch die, deren Eltern vielleicht nicht den Schritt zu einer Kursanmeldung gehen. Für diese Maßnahmen sollen jährlich mindestens 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Mit weiteren 1 Mio. Euro sollen Vereine, Initiativen und Projekte unterstützt werden, die wichtige Arbeit für das Schwimmenlernen in Baden-Württemberg leisten. Dazu zählen Schwimmkurse bereits vor dem Grundschulalter, Unterricht für Schüler:innen der weiterführenden Schulen, entsprechende Kurse für Erwachsene und Angebote, die sich auf besondere Zielgruppen konzentrieren, z.B. Kinder von Geflüchteten. Vereine und Initiativen sollen sich unkompliziert durch einen digitalen Antrag auf die Mittel des Landes bewerben können. Mit diesem Topf unterstützen wir die Bemühungen von Schulen und Kommunen, flächendeckend Schwimmunterricht anzubieten und stärken Akteure, die bestehende Lücken in der Versorgung schon heute mit weiteren 1 Mio Euro schließen. Die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen ist lebenswichtig. Wir setzen uns entschlossen für die Sicherheit in unseren Bädern und an den Badeseen ein. Das Land trägt Verantwortung, Bemühungen vonseiten des Bundes zu unterstützen. Dieser wollen wir gerecht werden!