Begrenzung der Großspenden an politische Parteien
Antragsteller*in: SPD KV Neckar-Odenwald
Sachgebiet: IR - Innen und Recht
Begrenzung der Großspenden an politische Parteien
In unserem Staat erfolgt die demokratische Willensbildung nicht allein über die alle vier oder fünf Jahre stattfindenden Parlamentswahlen und die auf Landesebene selten abgehaltenen Volksentscheide. Eine solche Annahme würde das Verständnis unserer Demokratie stark verkürzen. Vielmehr sind der gesamte öffentliche Diskurs, Debatten im privaten Raum, die Berichterstattung der Presse, Demonstrationen, Petitionen und vieles mehr für die Wahlentscheidung der Bürger, aber auch die Entscheidungsfindung der demokratischen Staatsorgane schlechterdings konstitutiv.
Für eine Demokratie ist es daher nicht nur ein Problem, wenn die Wahlgleichheit („one man, one vote“) angetastet wird, sondern auch, wenn einzelne Personen einen weit überproportionalen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung ausüben oder sich andererseits Personengruppen kein oder kaum Gehör verschaffen können. Dass wohlhabende Personen und Institutionen mit ihren finanziellen Mitteln die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung ganz erheblich zu ihren Gunsten beeinflussen können, ist ebenso belegt wie die Unterrepräsentation der weniger oder nicht vermögenden Menschen.
Als Sozialdemokratie sehen wir es seit jeher als unsere Aufgabe, dieser Ungleichheit entgegenzuwirken und den finanziell Schwächeren eine Stimme zu geben. Politische Bildungsarbeit, Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, die Verkleinerung der Schere zwischen Arm und Reich, Steuern auf sehr große Vermögen, Lobbyregister u.v.m. sind für uns daher nicht nur fachpolitische Projekte, sondern auch ein Dienst an unserer Demokratie als solcher. Auch die erfolgreiche Reform des Parteiengesetzes 2023 zur Steigerung der Transparenz der Parteifinanzen zählt dazu. Als weitere Forderung soll nun auch die grundsätzliche Begrenzung von Großspenden an politische Parteien hinzutreten.
Wir erachten es als demokratisch, wenn Parteien mit einem großen Rückhalt in der Bevölkerung durch Beiträge vieler Mitglieder, Spenden vieler Bürger und staatliche Zuwendungen aufgrund guter Wahlergebnisse entsprechend große finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, mit denen sie ihre Organisation, Wahlkämpfe, Öffentlichkeitsarbeit usw. bezahlen können. Es verzerrt dahingegen den demokratischen Wettbewerb erheblich, wenn Parteien ohne entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung hohe Finanzmittel allein aufgrund von Zuwendungen durch superreiche Einzelpersonen oder Lobbyverbände erhalten.
Wir wollen daher Großspenden an Parteien durch eine Änderung des Parteiengesetzes weiter regulieren. Allen politischen Parteien soll es nicht mehr erlaubt sein, im Rechnungsjahr •Zuwendungen einer Person von mehr als 50.000 EUR sowie •in Summe mehr als 250.000 EUR an Großspenden nach § 25 Abs. 3 S. 2 und 3 Parteiengesetz (Zuwendungen von im Einzelfall mehr als 35.000 EUR) anzunehmen.