Demokratie stärken heißt Jugendbeteiligung stärken

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Zur Weiterleitung an: SPD Landesparteitag, SPD Landtagsfraktion Die Einbindung junger Menschen in die Kommunalpolitik ist von großer Bedeutung. Aktuell sind rund 60 % der Gemeinderatsmitglieder über 55 Jahre alt, gemäß dem Stand

von 2021. Als Jusos sind wir überzeugt, dass es an der Zeit ist, diesen Zustand zu ändern. Obwohl es bereits Vorgaben gibt, dass Jugendliche angemessen in Entscheidungen einbezogen werden sollen, mangelt es vielerorts an der Umsetzung. Jugendbeteiligung ist in den meisten Gemeinden nicht bis kaum vorhanden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass alle Kommunen verpflichtet werden, umfassende Konzepte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und umzusetzen. Die Formulierung in § 41a der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg, die von "angemessener Weise" der Beteiligung spricht, eröffnet den Gemeinden Spielraum, die Beteiligung unzureichend zu gestalten. Ebenso bieten die „angemessenen finanziellen Mittel“ für Jugendvertretungen Interpretationsspielraum. Diese vage Formulierung führt dazu, dass die Intensität und Qualität der Beteiligung von der Bereitschaft der Gemeinde abhängig sind. Dies sollte jedoch nicht der Anspruch an Jugendbeteiligung sein und darf nicht von der Motivation der Gemeinden abhängen. Es ist daher notwendig, klare Richtlinien und Leitfäden für die Organisation, Umsetzung und Finanzierung der Jugendbeteiligung zu etablieren, um eine qualitativ hochwertige Beteiligung in allen Gemeinden sicherzustellen. Diese Richtlinien sollten

in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Jugendgemeinderäte und anderen Jugendorganisationen von einer offiziellen Institution erstellt werden und in ganz Baden-Württemberg handlungsleitend sein.


Zusätzlich fordern wir, dass in jeder Gemeinde eine Ansprechperson für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorhanden sein muss. Diese Person kümmert sich um die organisatorischen Aspekte und dient als Bindeglied zwischen Jugendlichen und der Kommunalpolitik, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Jugendbeteiligung: offene Formate, projektbezogene Beteiligung und die Einrichtung eines Gremiums, das von Jugendlichen gewählt wird. Wir sind der Überzeugung, dass alle diese Formate wichtig sind. Daher fordern wir, dass offene Formate der Jugendbeteiligung, wie beispielsweise Jugendforen, in allen Gemeinden regelmäßig stattfinden sollten. Zusätzlich muss mindestens einmal im Jahr eine Jugendvollversammlung einberufen werden. Weiterhinmüssen alle Gemeinden verpflichtet werden, projektbezogene Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten

. Dies bedeutet, dass junge Menschen aktiv in die Planung und Umsetzung von jugendrelevanten Projekten einbezogen werden, insbesondere solcher, die aus den offenen Jugendbeteiligungsformaten hervorgegangen sind. Jugendliche sollen nicht nur gehört, sondern auch in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Für Stadtkreise und große Kreisstädte fordern wir die verpflichtende Einführung eines Jugendgemeinderats. Dieser muss von Jugendlichen gewählt werden. Dieser Rat sollte in der Gemeinde fest verankert sein und über Rechte zur Rede, Anhörung und Antragsstellung verfügen. Zudem muss der Jugendgemeinderat in jugendrelevanten

Angelegenheiten beratend einbezogen werden. Wenn der Gemeinderat Beschlüsse trifft, die im Widerspruch zu den Positionen des Jugendgemeinderats stehen, sollte ein Kompromiss angestrebt werden. Um die Möglichkeiten der Jugendbeteiligung bekannt zu machen, müssen diese öffentlich und zielgruppenspezifisch beworben werden. Insbesondere an Orten wie Schulen, Jugendzentren, Vereinen und in sozialen Medien muss gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche über ihre Partizipationsmöglichkeiten informiert sind und sich aktiv einbringen können.