Einheitliche Sperrklausel bei Europawahlen
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Einheitliche Sperrklausel bei Europawahlen
Beschlossen auf dem Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg in Heilbronn am 2. März 2013.
Wir fordern die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Europawahlen im Zuge einer Änderung des deutschen Europawahlgesetzes sowie eine EU-weit einheitliche Sperrklausel für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Eine Hürde von drei Prozent des Stimmenanteils halten wir für angemessen. Hierfür wird in § 2 des deutschen Europawahlgesetzes folgender neuer Absatz 7 eingefügt: „Bei der Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens 3 von 100 der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.“