Europa gelingt nur gemeinsam – für eine starke und wehrhafte europäische Rechtsgemeinschaft
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Freiburg 2021
Bezeichnung: Res 01
Antragsteller:in: Landesvorstand
Status: angenommen in geänderter Fassung
Empfehlung der Antragskommission: Annahme in Fassung der Antragskommission
Sachgebiet: Res - Resolution
Text
In Polen gehen derzeit Tausende Menschen zu Demonstrationen auf die Straße. Sie sehen ihr Heimatland als festen Bestandteil der Europäischen Union. Sie wollen keinen EU-Austritt. Sie demonstrieren für die europäischen Grundwerte – für Freiheit, Demokratie und Rechts-staatlichkeit. Sie demonstrieren gegen eine Regierung, die diese Werte systematisch verletzt. Ihnen gebührt unsere Anerkennung und unsere volle Solidarität. Seit Jahren beobachten wir mit Sorge die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Republik Polen. Die regierende PiS-Partei hatte das Verfassungsgericht 2015, direkt nach ihrem Wahlsieg, unter ihre Kontrolle gebracht. Seitdem wurde die Unabhängigkeit der Justiz systematisch untergraben, zum Beispiel durch Beschlüsse zur Richterauswahl, durch die politische Kontrolle des Landesjustizrates oder die Schaffung einer Disziplinarkammer am Obersten Gericht. Diese Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit führten zur Einleitung des sog. „Artikel 7-Verfahrens“, wonach Verstöße gegen die Grundwerte der EU sanktioniert werden können. Die Kommission leitete zudem mehrere EU-Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH gegen Polen ein, denen der EuGH im Laufe des Jahres 2021 entsprach. So wurden die Zwangspensionierungen von Richtern am Obersten Gerichtshof, die Disziplinarkammer und der Landesjustizrat für unvereinbar mit der europäischen Rechtsstaatlichkeit und dem Recht der Unionsbürger:innen auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen erklärt. Den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gegen die Justizreform kam die polnische Regierung nur bedingt nach. Am 07.10.2021 erklärte das polnische Verfassungsgericht zentrale Artikel der EU-Verträge, die die Einheitlichkeit des Unionsrechts in der gesamten EU gewährleisten und die das Fundament der europäischen Rechtsgemeinschaft bilden, als unvereinbar mit der polnischen Verfassung. Diese Entscheidung bricht mit dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs von europäischem vor nationalem Recht. Das von der Regierungspartei besetzte Verfassungsgericht ermächtigt damit die polnische Regierung, die europäischen Verträge zu missachten. Das Verfassungsgericht signalisiert so, dass Polen sich nicht mehr an gemeinsam vereinbarte europäische Regeln zu halten hat. Polen positioniert sich damit bewusst außerhalb der europäischen Rechtsordnung. Rechtsstaatlichkeit und eine unabhängige Justiz waren für Polen, wie für jedes Mitglied, Voraussetzung zum Beitritt zur EU. Wenn Europarecht nicht mehr gelten soll, dann kann auch die Europäische Union nicht mehr funktionieren. Das polnische Verfassungsgerichtsurteil kann, auch mit Blick auf andere Mitgliedstaaten, eine verheerende Wirkung entfalten. Deshalb muss sich die Europäische Union mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln wehren und schnellstmöglich handeln. Wir fordern die Europäische Union auf, die polnische Regierung für diese Missachtung der europäischen Verträge zur Rechenschaft zu ziehen, den Rechsstaatlichkeitsmechanismus unverzüglich anzuwenden und die Auszahlung von EU-Geldern an Polen zu stoppen. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Mitgliedstaat, der zentrale und fundamentale EU-Vertragsnormen eigenmächtig außer Kraft setzt und gemeinsame Werte und Regeln systematisch missachtet, europäisches Geld erhält.