Flächendeckende Aufklärung und Sensibilisierung über weibliche Genitalverstümmelungen in Deutschland

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Zur Navigation springen Zur Suche springen

FGM (Female Genitale Mutilation), auf deutsch als weibliche Genitalverstümmelung bezeichnet, ist eine in über 30 Ländern verbreitete Prozedur, bei der Mädchen und Frauen ihre äußeren Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden. In der Regel wird der Eingriff ohne Betäubung, teilweise mit unhygienischen improvisierten Instrumenten unter extremen Schmerzen durchgeführt. Daraus ergeben sich schwere körperliche Folgen, wie Infektionen, chronische Schmerzen, Inkontinenz, Unfruchtbarkeit, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr oder ein hohes Geburtsrisiko. Um die 25% der Betroffenen sterben während der Genitalverstümmelung oder an ihren Folgen. Doch auch die psychischen Folgen sind gravierend. Traumata, Angststörungen und Depressionen sind keine Seltenheit.   Begründet wird diese Menschenrechtsverletzung kulturell und teilweise religiös, wobei keine heilige Schrift dieses Verfahren empfiehlt. Die FGM soll unter anderem die Libido der Frau verringern, um sicherzustellen, dass sie vor der Ehe keine sexuellen Beziehungen hat und während der Ehe treu bleibt.   Weltweit sind über 125 Millionen Frauen betroffen und obwohl der überwiegende Teil in Ländern Afrikas lebt, geht man auch in Deutschland von einer Zahl zwischen 60.000 und 100.000 Frauen aus, die mit einer Genitalverstümmelung leben.   Seit 2013 ist weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland strafrechtlich verboten, Mädchen dafür ins Ausland zu bringen ebenfalls. Trotzdem erleben wir in den letzten Jahren einen Anstieg an vorgenommen Genitalverstümmelungen sowie an davon gefährdeten Mädchen, gerade bei Minderjährigen. Nach einer Schätzung der Organisation „Terre des Femmes“ sind zwischen knapp 2.000 und 17.000 Mädchen, die in Deutschland geboren wurden, akut gefährdet. 2020 wurden die Belange von Betroffenen erstmals in der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen festgehalten.   Auch wurden von der zuständigen Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland aus dem Bundesfamilienministerium Maßnahmen, wie der sogenannte „Schutzbrief“ auf den Weg gebracht. Dieser informiert über die Strafbarkeit und soll dadurch gefährdeten Mädchen, die ihren Urlaub in ihren Heimatländern verbringen, vor Ort dabei helfen, gesellschaftlichem und familiärem Druck entgegenzuhalten. Aus dem Bundesfamilienministerium kam seit diesem Schutzbrief jedoch keine weitere Initiative. Seit 2013 ist FGM als geschlechtsspezifische Verfolgung ein anerkannter Fluchtgrund, was Betroffenen und Mitarbeitenden in den Behörden jedoch oft nicht bewusst ist. Die Thematik ist in der breiten Gesellschaft und Öffentlichkeit noch zu unbekannt. Behörden, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, Ärzt*innen und Erzieher*innen wissen nicht, wie man mit einem gefährdeten Mädchen umgeht und dass es Beratungs- und Hilfsangebote gibt. Und gerade für die betroffenen Frauen ist es eine große Überwindung sich medizinische Hilfe zu suchen. Oft sind ihnen die Zusammenhänge zwischen den aktuellen Gesundheitsproblemen und der viele Jahre zuvor erlittenen Genitalverstümmelung nicht bewusst.   Deshalb fordern wir eine bessere Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema weibliche Genitalverstümmelung, um zum einen die Unterstützung von betroffenen Mädchen und Frauen zu verbessern und zum anderen den Schutz von bedrohten Mädchen zu stärken. Dafür brauchen wir eine bundesweit flächendeckende Versorgung mit psychosozialen, medizinischen und juristischen Beratungsstellen. Außerdem soll eine bundesweit Aufklärungskampagne zum Thema weibliche Genitalverstümmelungen auf den Weg gebracht werden, in der insbesondere Frühwarnsysteme zur Erkennung gefährdeter Mädchen ausgearbeitet werden. Darüber hinaus soll FGM fester Bestandteil der Fortbildung relevanter Berufsgruppen, wie beispielsweise Mitarbeitende in Behörden, Lehrkräfte, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen und medizinischem Personal werden.