Gleichstellung von Auszubildenden und Gerechtigkeit bei schulischer Ausbildung
Gleichstellung von Auszubildenden und Gerechtigkeit bei schulischer Ausbildung
Gleichstellung von Auszubildenden und Gerechtigkeit bei schulischer Ausbildung
Es ist darauf hinzuwirken, dass alle Azubis bei den Zeiten der schulischen Ausbildung gleichgestellt werden. Dazu sollen die Zeiten der schulischen Ausbildung (unter anderem: Wegezeiten, Schulunterricht, Pausen) für alle Auszubildende, unabhängig vom Alter, voll auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Im Rahmen dieser Gleichstellung soll daher die Geltung des §9 JArbSchG auf volljährige Auszubildende ausgeweitet werden.
Darüber hinaus soll durch eine gesetzliche Regelung sichergestellt werden: Berufsschulzeit ist Arbeitszeit. Für alle Auszubildenden sollen die Zeiten der schulischen Ausbildung unabhängig von der Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit durch Ausbildendende unter Berückschtigung des §9 JArbSchG voll auf die Arbeitszeit angerechnet werden.