Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft (AsF-Landesausschuss)
Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft (AsF-Landesausschuss)
Landesparteitag 21. und 22. September 2001 in Kehl
Antragsteller: AsF-Landesausschuss
Empfänger: Parteivorstand, Bundestagsfraktion, Bundesregierung
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Das in den Koalitionsvereinbarungen und im Programm „Frau und Beruf – Aufbruch in der Gleichstellungspolitik“ geforderte Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft ist wichtiger Bestandteil einer fortschrittlichen Gesellschaftspolitik.
Der Landesparteitag fordert die Bundesregierung und die Bundestagsfraktion auf, dieses Gesetzesvorhaben mit Nachdruck zu verfol-gen und damit eine gesetzlich verankerte Handlungsverpflichtung für
- die Tarifparteien, also für Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände,
- die Betriebsparteien, also für Betriebsrat und Arbeitgeber und für Arbeitgeber in Betrieben, in denen es keinen Betriebsrat gibt, zu schaffen, um
- Lohngerechtigkeit herzustellen,
- benachteiligende Arbeitsbedingungen beschäftigter Frauen zu verbessern,
- den Beschäftigtenanteil der Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen.