Grundsicherung im Alter / Wohnung

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nicht nur Wohneigentümer, wie im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankert, sondern auch langjährige Mieter sollen grundsätzlich in ihren Wohnungen bleiben dürfen, wenn sie im Alter auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind.