IR01: Ausnahme politischer Werbung von § 7 UWG bei unadressierter Briefkastenwerbung
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Antragssteller:in: SPD-Kreisverband Ludwigsburg
Sachgebiet: IR - Innen & Recht
Die SPD BW setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) um eine Klarstellung der Ausnahmen für politische Parteien und Wahlbewerber:innen ergänzt wird. Diese Ausnahme soll es ermöglichen, unadressierte politische Informationen, die im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Wahl stehen, auch dann in Briefkästen einzuwerfen, wenn diese mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung“ gekennzeichnet sind.