IR 12 Rückkehr zum Doppelbestrafungsverbot

Aus RotesNetz Baden-Württemberg
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Antrag IR 12: Rückkehr zum Doppelbestrafungsverbot

Antragsteller*in: KV Neckar-Odenwald

Status: angenommen

Empfehlung der Antragskommission: Annahme

Sachgebiet: IR - Innen und Recht

Wir fordern die Regierung und Regierungskoalition im Bund, insbesondere die sozialdemokratischen Abgeordneten, auf, schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen und zu verabschieden, um das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) vom 21. Dezember 2021 vollständig wieder aufzuheben. Eine derartige Einschränkung des Doppelbestrafungsverbots (‚Ne bis in idem‘) halten wir unter keinen Umständen für hinnehmbar. Diese Forderung ist unabhängig vom anhängigen verfassungsgerichtlichen Verfahren. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekennen wir uns zu den Grundrechten eines jeden Menschen und den rechtsstaatlichen Prinzipien, auf denen unsere Staatsordnung begründet ist. Die sozialdemokratische Bewegung war in der deutschen Geschichte maßgeblich daran beteiligt, Grundrechte zu formulieren, durchzusetzen und zu verteidigen. Eine übermäßige Einschränkung von Grundrechten verkennt deren Wesen und ihre Bedeutung für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Insbesondere Prozessgrundrechte stellen einen wichtigen Bestanteil unserer Grundrechtsordnung dar und dürfen niemals als Ballast bei der Verfolgung mutmaßlicher Krimineller verstanden werden. Vielmehr sind diese für den Erhalt und die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates von fundamentaler Bedeutung und dürfen nicht fahrlässig aufgegeben werden. Wir wollen den Stellenwert der Grundrechte, einschließlich und insbesondere der Prozessgrundrechte, in der Gesellschaft, der politischen Bildung und in politischen Debatten daher stärken.